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Kündigung in der ss+

Hallo,

ich bin in der 7 ssw und habe vor paar Tagen meine Kündigung erhalten. Ich war total geschockt und bin sofort zum Anwalt gegangen, da Schwangere ja unter einem besonderen Schutz stehen. Dieser hat sofort fest gestellt, dass die Kündigung mährere Mängel aufweist und auf jedenfall unwirksam ist und das man unbedingt dagegen vorgehen muss. Doch nach dem er den Handelsregisterauszug gezogen hat, sah die Sache nicht mehr so rosig für mich aus, denn dort stand dass mein Arbeitgeber garnicht der GF ist und das diese Firma eine 1 Euro GmbH ist, das bedeutet das sie ein Startkapital von 1€ hat und so mit bestimmt kein Geld hat. Ich glaube das meine Firma mich mit Absicht gekündigt hat und jetzt wird sie damit warscheinlich auch durchkommen. Ich möchte das aber irgendwie nicht hinnehmen. Ich dachte immer das das Gesez in solchen fällen vorgesorgt hat und die Schwangeren schützen soll, doch mit diesen 1 Euro GmbH und dessen Möglichkeit schwangere einfach so zu entlasen ist doch ungerecht oder? Jetzt bin ich also arbeitslos, habekein Einkommen und weis nicht wie es weitergehen soll. Zwar wohne ich mit meinem Verlobten zusammen aber sein Gehalt wird nicht für uns beide und das baby reichen. Und das Amt will nicht zahlen weil ich ein beschäftigungsverbot von meiner FA bekommenhabe und die Krankenkasse sagt auch dass sie nur zahlt wenn ich krankgeschrieben bin und das ja natürlich auch erst nach 6 Wochen. Und was mit mir ist und wie wir in dieser Zeit leben sollen kann mir keiner sagen. Und den Anwalt muss ich jetzt ja auch noch bezahle. Und dan ist ja noch die Frage ob ich überhaupt versichert bin.

Ich hoffe jemand kann mir sagen wo ich hilfe bekommen kann, oder was ich noch machen kann und wohin ich mich noch wennken kann.

danke im vorraus

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 12.03.2013, 19:43 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Kündigung in der ss+

Liebe Userin,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Sie schildern wirklich eine verzwickte Situation Traurig. Ich werde nun versuchen Ihre Fragen so gut wie möglich zu beantworten.

Zuerst einmal ist es richtig, dass es in der SS einen Kündigungsschutz gibt. Wie sich dieses bei einer 1 Euro GmbH verhält, kann ich Ihnen leider auch nicht sagen. Aber ich denke, da hat Sie Ihr Anwalt sehr gut beraten. Wozu hat Ihr Anwalt Ihnen denn jetzt geraten?

Bezüglich der Anwaltskosten könnten Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden und um einen Antrag auf Beratungshilfe stellen (dieses ist in Einzelfällen auch im nachhinein möglich). Bei Genehmigung würden diese die Anwaltskosten übernehmen und der Anwalt hat bei einem Prozess die Möglichkeit auch Prozesskostenhilfe zu beantragen, so dass Sie diese Kosten nicht selber tragen müssen. 
Die Bedingungen für den Erhalt eines Beratungsscheins (z.B. gemeinsame Einkünfte, Vermögen etc.) können Sie auf der Internetseite Ihres zuständigen Amtsgerichtes nachlesen.

Bezüglich der weiteren Krankenversicherung würde ich an Ihrer Stelle mich einfach bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erkundigen.

Was genau wurde Ihnen beim Jobcenter denn gesagt? Haben diese Ihnen einen Rat geben können? Nach der neusten Gesetzgebung muss Ihnen zumindestens Hartz 4 genehmigt werden, solange die Einkünfte Ihres Partners nicht die gesetzlichen Höchstgrenzen überschreiten. 
Zu der von Ihnen geschilderten Problematik gibt es folgendes Gesetztesurteil:

"Schwangere bekommen auch dann Arbeitslosengeld II (Hartz IV), wenn sie aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen, allerdings grundsätzlich arbeitsfähig sind. Das geht jetzt aus einem Urteil des niedersächsischen Landessozialgerichts hervor. Verhandelt wurde ein Fall, in dem die arbeitslose Klägerin zunächst Arbeitslosengeld I und später dann Hartz IV erhielt. Aufgrund einer Risikoschwangerschaft bescheinigte ihr ihre Ärztin ein Beschäftigungsverbot nach dem geltenden Mutterschutzgesetz.

Die zuständige Behörde stellte daraufhin die Hartz-IV-Zahlung ein. Die Begründung: Die Frau stehe wegen des Beschäftigungsverbotes dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, sei somit auch nicht arbeitslos und habe dementsprechend auch keinen Anspruch mehr auf die Leistungen.

Diesem Vorgehen widersprachen jetzt die Celler Richter. Die Einstellung der Zahlung verstoße gegen den durch das Grundgesetz vorgeschriebenen Schutz werdender Mütter. Demzufolge bestehe ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I und II, sofern zum Beschäftigungsverbot nicht auch noch Arbeitsunfähigkeit hinzukomme (Az.: L 11 AL 149/07)."

( Quelle: Sozialverband Deutschland)

Desweiteren könnten Sie sich an eine Stelle für Schwangerschaftsberatungen wenden, die Ihnen sicherlich Unterstützung anbieten würde (auch in Gesetzes- und Versicherungsfragen). Eine Beratungsstelle finden Sie sicherlich im Internet in der Nähe Ihres Wohnortes.

Ich hoffe Ihnen hiermit etwas weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen für die Schwangerschaft alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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