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Kindesunterhalt

Liebe Frau Schleich!
Ich bin neu verheiratet. Mein Mann muss für 2 Kinder aus früheren Beziehungen Kindesunterhalt zahlen, was er selbstverständlich auch regelmäßig macht. Nun zu meiner Frage: wenn wir ein gemeinsames Kind bekommen und ich in Elternzeit gehe, kommt er dann für diese Zeit in eine niedrigere Stufe der Düsseldorfer Tabelle? Wird ihm auch davon etwas angerechnet, dass er in dieser Zeit auch mich finanziell unterstützen muss?
Es geht mir hier nur um die Zeit in der ich nicht arbeiten kann. Anschließend stellt dies ja absolut kein Problem mehr dar.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 28.12.2015, 20:22 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Kindesunterhalt

Liebes Wunschkind03,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Soweit wie ich informiert bin,wird sich bei dem Unterhalt für die beiden Kinder erstmal nichts ändern.
Ich würde Ihnen trotzdem empfehlen, sich diesbezüglich noch einmal beim Jugendamt zu erkundigen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Kindesunterhalt

Vielen Dank für Ihre Antwort! Da ich ja noch nicht schwanger bin, eilt es noch nicht ;-) Aber nun weiß ich schon einmal Bescheid!!
Liebe Grüße
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 29.12.2015, 09:37 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Kindesunterhalt

Gern geschehen ☺

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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