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Elterngeld - Wie lange ist Auslandsaufenthalt möglich?

Hallo liebe Experten,

 

nachdem ich schon eine ganze Weile im Internet recherchiere, aber leider keine eindeutige Antwort finde, wende ich mich nun an Sie.

 

Wir möchten während der Elternzeit für ein Jahr ins Ausland gehen. Unsere Wohnung in Deutschland möchten wir behalten und untervermieten.

Soviel ich weiß, hat man Anspruch auf Elterngeld nur, wenn man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Es stellt sich mir nun die Frage, wie lange man maximal im Ausland sein darf, um seinen Wohnsitz, und somit den Anspruch auf Elterngeld, zu behalten. 

Als "Antwort" habe ich von 3 bis zu 6 Monaten oder einem Jahr alles gelesen.

 

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hier behilflich sein könnten.

 

Viele Grüße,

 

Sandra

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 25.03.2016, 19:49 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld - Wie lange ist Auslandsaufenthalt möglich?

Liebe Sandra,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Der Anspruch auf Elterngeld (wenn Sie im Ausland leben) besteht beispielsweise für Mitarbeiter deutscher Firmen, die im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend im Ausland eingesetzt sind sowie für Menschen, die als Missionare oder Entwicklungshelfer für eine Trägerschaft aus Deutschland tätig sind. In diesen Fällen kann das Elterngeld auch im Ausland bezogen werden, selbst wenn die Antragsteller im Ausland leben.
Soweit wie ich informiert bin, ist es möglich bis zu sechs Monaten im Jahr im Ausland zu verbringen. Weiterhin ist Vorraussetzung, dass Sie in Deutschland gemeldet sind ( die sechs Monate richten sich daher nach dem Meldegesetz) und einen bewohnbaren Wohnsitz nachweisen können,d.h. eine eingerichtete Wohnung muss vorhanden sein.

Ich bitte Sie, sich trotzdem nochmal direkt bei der Elterngeld Stelle zu erkundigen. Dort sind Sie mit der Frage auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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