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OGTT

Hallo,

die Empfangsdame in meiner Praxis meinte , dass sie nur den kleinen Zuckerbelastungstest machen würden, da bräuchte ich nicht nüchtern sein. Und erst falls der auffällig sei, den großen nüchtern. Meine FÄ meinte letztes Mal aber dass die KK nur einen Zuckerbelastungstest pro Schwangerschaft zahlt. Wieso wird dann nicht gleich ein großer gemacht? Finde das seltsam.
Wissen Sie ob das Standard ist?

Gruß
Bisherige Antworten
Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 19.06.2017, 15:38 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: OGTT

Hallo Atsusa,

man kann auch sofort den "großen Test (= 75 g Glucoselösung)" machen.
Bei einigen Krankenkassen ist es so, dass nur ein zweistufiges Konzept vorgesehen ist, es wird also zunächst der "kleine Test ( 50 g Glucoselösung)" als eine Art Vortest und nur im Falle einer Auffälligkeit auch der "großen Test" durchgeführt und dann selbstverständlich bezahlt. Sie können sich bei Ihrer KK erkundigen.

https://www.9monate.de/schwangerschaft-geburt/untersuchungen/glukosetoleranztest-zuckerbelastungstest-ogtt-id123808.html

viele Grüße!

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