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HILFE -kennt ihr euch mit der Düsseldorfertabelle aus??

Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, denn ich selbst bin leider mal wieder völlig ratlos.... Mein Ex (-freund, nicht -mann) muss für meine Mädchen Unterhalt zahlen und ich hab schon oft den Eindruck gehabt er trickst wo er nur kann, aber jedes mal aufs neue zum Anwalt kann ich mir einfach nicht leisten...
Seine neueste Masche ist jetzt folgende...
Seine Noch-Frau hat die Scheidung eingereicht, und er meint dass wenn man für eine weitere Person Unterhalt zahlt, man sich auf der Düsseldorfertabelle eine Gehaltsstufe weiter unten einstufen darf....
Ich dachte immer dass das Kindesunterhalt vor dem Ehegattenunterhalt kommt und davon nicht beeinträchtigt werden darf, er behauptet aber dass in der Tabelle nicht steht "wenn man für ein weiteres Kind unterhaltspflichtig ist" sondern für eine weitere Person, und das gälte (gelte??) auch für seine Noch-Frau... :-X :-X
Weiss das jemand von euch vielleicht genauer??? Wäre sooo dankbar für Tipps und Hinweise!!!
Auch wurmt es mich dass er ständig seine Gehaltsstufe ändert, im Moment leider immer nur nach unten.... Erst fällt der Zuschlag weg, dann hat er eine schlechtere Steuerklasse, jetzt kommt seine Unterhaltspflichtige Frau dazu etc. pp.
Ist er dazu berechtigt oder muss die Unterhaltshöhe irgendwie einigermaßen verlässlich gleichbleibend sein???
Er hat sich jetzt in die Tabellenstufe 4 gestuft aber laut Gehalt wäre er wohl Stufe 5....
GLG Allie :ROSE:
Bisherige Antworten

HILFE -kennt ihr euch mit der Düsseldorfertabelle aus??



ganz sicher bin ich nicht, aber die dd-tabelle ist immer für 3 unterhaltsbekommende ausgerichtet, könnte auch 2 kinder + ex-frau bedeuten...
wenn die noch-frau jetzt die scheidung einreicht, müßte der mann ihr evtl. trennungsunterhalt zahlen (dort müßten aber auch die umstände geklärt werden: geht sie arbeiten, kann sie arbeiten, betreut sie kinder).
die minderjährigen kinder gehen nur dann vor, wenn ein mangelfall eintreten sollte, also der vater nicht alle unterhaltsverpflichtungen zu 100% erfüllen kann...
manche väter sind so, daß sie ihr einkommen selbst drücken, um weniger unterhalt zahlen zu müssen.
allerdings würde ich bei diesem hin und her schnurstracks zum jugendamt gehen und den unterhalt von dort festlegen lassen. das jugendamt wird den vater auffordern, sein einkommen offenzulegen und dann den zu zahlenden unterhalt festlegen.
ich selbst würde mich nicht drauf einlassen, daß der kv seinen unterhalt laufend kürzt...
übrigens, frag doch mal im ae-forum:
http://www.qualimedic.de/Wartezimmer/alleinerziehend
lausebackes mama hat da echt fundierte kenntnisse und kann dir bestimmt genauer auskunft geben.
lg.

Vielen lieben Dank Swchen, ich wende mich jetzt ans JA!!! GGLG Allie

HILFE -kennt ihr euch mit der Düsseldorfertabelle aus??

Huhu!
Nee, stimmt so nicht. Die Kinder gehen immer vor, aber um vorher die Einstufung in die Tabelle vorzunehmen, wird die Anzahl der Unterhaltsberechtigten, unabhängig von der Rangfolge gezählt.
3 Berechtigte = Stufe wie bereinigtes Netto vorgibt
2 Berechtigte = eine Stufe höher
4 Berechtigte = eine Stufe runter.
LG Conny (Danke für die :ROSE: )
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