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Abgelehnt.

Na super.
Habe irgendwie im Moment überhaupt keinen Bock mehr, Widerspruch einzulegen.
Wie bedürftig bin ich wirklich?
Der medizinische Dienst meint, dass die medizinische Notwendigkeit und eine ausreichende psychosoziale Indikation nicht gegeben ist.
"Neu: Mütter- und Mutter -Kind-Kuren werden mit der Gesundheitsreform zu stationären Pflichtleistungen der Krankenkasse. Damit werden der Rechtsstatus dieser Kurmaßnahmen und der individuelle Anspruch der Mütter gestärkt."
Hört sich toll an, oder? Und was bringt es?
LG Sabine
Bisherige Antworten

Abgelehnt.

  1. hallo emona,

ich tät, auch wenn du momentan keine nerven hast, auf jeden fall widerspruch einlegen.

momentan warte ich auch auf meinen bescheid, allerdings hat mir die sachbearbeiterin der hilfsorganisation gleich dazu gesagt, daß oben genannter satz nicht gleichbedeutend damit sei, daß nun alle kuren genehmigt werden. neu ist, daß ambulante maßnahmen nicht mehr vor stationären maßnahmen gehen, sondern daß kuren auch vorsorglich genehmigt werden können.

mich würden drei dinge interessieren:

  1. bei welcher kk bist du versichert?
  2. was stand in deinem antrag als begründung?
  3. hast du die kur alleine oder mit hilfe einer organisation beantragt?

gerne auch per pn.

liebe grüße, zuzel

Abgelehnt.

Hallo Zuzel,
danke für deine Antwort!
Ich würd Dir die drei Fragen gerne per PN beantworten, komm aber leider nicht in Dein Profil!
Eine andere Möglichkeit kenn ich hier bei diesem neuen System noch nicht ?!
LG Sabine

Abgelehnt.

hallo sabine,

ich hatte auf privat gestellt, deshalb ging nix. habe ich jetzt aber

geändert und dir eine pn gesendet.

liebe grüßles :-)

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