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Das leidige Namensthema.

Guten Abend zusammen,

und keine Sorge, der Name ist ja schon gewählt, jetzt kam ein anderes Thema auf.
Unsere Tochter soll Anna Katharina heißen. Wir wollen unserer Tochter die Wahl des Rufnamens freistellen. auktuell ist eher Katharina in Gebrauch.

Nur das aktuelle Problem:

Meine Mutter trägt auch zwei Vornamen und hatte bisher ihren N2 als Rufnamen, der im Personalausweis durch Unterstreichen kenntlich gemacht worden war.
Seit sie einen neuen Perso hat, ist das nicht mehr der Fall.
Bei der Bank wurden nun alle Konten auf den N1-Namen umgeschrieben, da "laut neuer EU-Richtline der erste Name als Rufname angenommen wird".
So wurde es ihr gegenüber begründet.

Im Gesetzestext finde ich immer nur, dass alle Namen gleichberechtigt sind und eigentlich gar kein Rufname mehr ausgewählt werden muss.

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Ich möchte den Namen nicht wegen so einem Schwachsinn rumdrehen müssen, weil er so einfach unrund und arhythmisch klingt.

Kennt Ihr eine solche EU-Richtlinie?

Hat eine von Euch damit Erfahrungen? Aus dem eigenen Leben oder iirgendwie sonst?
Langsam wird mir das alles echt zu undurchsichtlich %)

PS: Ich habe das eben auch schon im Expertenforum gepostet, mal sehen, was da heraus kommt.

Bisherige Antworten

Re: Das leidige Namensthema.

Echt eine interessante Frage. Meine wird ja Lia Marie heißen. Ich war bis jetzt auch der Meinung das sie sich den Namen dann selber aussuchen kann . Auf dem Rathaus wurde mir gesagt das sie mit beiden Namen unterschreiben kann , also entweder Marie oder Lia, beides gilt...macht mich jetzt etwas stutzig

Re: Das leidige Namensthema.

Mich ja auch. ich habe bisher absolut GARNIX von dieser EU-Verordnung gehört....
Ich weiß eben nur, dass manche Programme und Ämter so programmiert sind immer nur den ersten Namen zu wählen, aber dann  müssen die es eben per Hand umtragen oder neu programmieren lassen:-X

Re: Das leidige Namensthema.

Hallo Hoppelhase,

einen schönen Namen habt ihr ausgesucht, ich spreche aus Erfahrung :OK:

Wie wäre es mit einem Bindestrich, dann könnte sie sich vorstellen wie sie mag und es ist per Gesetz eindeutig, wie sie heißt?

 

Viele Grüße 

Swimmy

Re: Das leidige Namensthema.

Wir haben uns eindeutig GEGEN den Bindestrich entschieden, da sie zwei Vornamen haben soll, nicht einen Doppelnamen. So muss sie immer beide Namen angeben, und hat kein Wahl.(Soweit ich weiß)

Re: Das leidige Namensthema.

Mit Bindestrich heißt das man immer beide Namen sagen muss und auch so unterschreiben muss ...deshalb wollten wir auch keinen. Bin ja gespannt was das Expertenforum antwortet

Re: Das leidige Namensthema.

Ich kopiere mal, was ich für eine Antwort bekommen habe.

"Liebe Hoppelhase, 

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. 
Ich persönlich kenne es auch nur, dass alle Namen gleichberechtigt sind. Bei hoch offiziellen Dokumenten werden beide Namen angegeben. Im Kindergarten und Schule reicht häufig der der Rufname. 

Eine andere Regelung ist mir nicht bekannt, aber vielleicht könnte Ihnen Ihre Stadtverwaltung weiter helfen. Die sollten sich mit den Namensrecht auskennen."

Und Du hast ja im Rathaus nachgefragt..... Also Thema abhaken und nicht beirren lassen 

Einschleich

Hallo

Ich arbeite bei der Bank und mir ist noch nichts Derartiges bekannt.

Bei der kundenerfassung bzw. Änderung der Legitimationsdaten müssen alle Vornamen erfasst werden. Jedoch hat man in der Zeile "Kurzname" die Möglichkeit einen Rufnamen zu erfassen und dies muss nicht der erste in der Reihenfolge sein. Alle anderen Vornamen laufen sogesehen dann im " Hintergrund ".

Ich würde bei einem anderen bankberater mal Anfragen, was er davon hält. Aus meiner Sicht ist es Quatsch.

Re: Das leidige Namensthema.

Hallo,

 

wir haben uns genau deswegen gegen 2 Namen entschieden. Unser Sohn sollte den 2. Namen als Rufnamen haben. Umgedreht klangen beide Namen nicht harmonisch, daher gaben wir ihm nur den 2. Namen.

 

Wir haben im Bekanntenkreis auch einen solchen Fall, wie dem deiner Mum. Unser Bekannter wird von uns mit dem 2.Namen angesprochen. alle seine Papiere und auch Reisedokumente lauten auf den 1. Namen.

Doof ...

 

Grüßle

*einschleich* vergiss die EU Richtlinie!

1. Ist es eine Richtlinie, kein Gesetz!
2. Diese EU Bestimmungen stehen NICHT über dem Gesetz des Landes, in welchem Du lebst.

Eure Tochter kann die Namen bekommen, wie ihr es haben wollt. Und einen Rufnamen müsst ihr nicht festlegen.

Unsere Tochter heisst Mila-Josephin Ariane. Es wurde nicht mal gefragt, welcher der Rufname ist.

Lg
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