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Fragen zwecks BV

Hallo Ihr Lieben,

hier sind ja einige die ein BV haben. Wie läuft das ab um was muss ich mich kümmern oder regeln das dwr Arzt, der Arbeitgeber und die Krankenhaus unter sich. Bekomm ich da Abzüge oder bleibt es gleich zu meinem Gehalt wie im Mutterschutz. 

Ich mache mir da ziemlich Gedanken noch habe ich keine Aussage bekomm ob ich weiter im Kh bleibe, ich danach weiterhin von woche zu Woche Krank geschrieben werde oder doch wieder arbeiten gehe. Habe ja nur noch bis zum 31.01. Danach hätte ich 2 Wochen Urlaub und dann beginnt ja schon der Muschu. Was passiert mit meinem Urlaub?

Sorry für die ganzen Fragen

Bisherige Antworten

Re: Fragen zwecks BV

Guten Morgen!
Ich habe zwar keine BV aber meines Wissens nach regeln Ärzte und Krankenhäuser nichts mit dem AG.
Das heißt du müsstest deinen AG informieren das du im schlimmsten Fall gar nicht mehr zur Arbeit kommst.
Dein Urlaubsanspruch darf bei Krankschreibung nicht verfallen, auch nicht wenn sich der Mitterschutz anschließt. Da hast du ja auch Urlaubsanspruch.
Ich weiß ja nicht wie lange du in Elternzeit gehen willst, aber theoretisch wäre es möglich den Urlaub daran im Anschluss zu nehmen. Oder vielleicht lässt sich dein AH darauf ein, dir den Urlaub auszuzahlen?
Ich würde einfach mal bei der Krankenkasse anrufen und die Fragen wie du am besten vorgehen solltest.... meiner Erfahrung nach kennen die sich häufig am besten aus und können gut helfen.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir allen Gute!

LG
Steffi

Re: Fragen zwecks BV

Hallo... ich bin schon im BV und wenn ich ehrlich bin, würde ich mich an deiner Stelle auch schon mal gedanklich darauf einstellen. Mein FA hat mir eine Bescheinigung für meinen AG gegeben. Da ich Beamtin bin, weiß ich nicht wie das mit der gesetzlichen KV läuft. Ich bekomme meine vollen Bezüge bis Vollendung des 2. Lebensmonates des Kindes.
Laut Aussagen aus dem Netz erhältst du eine 100%ige Lohnfortzahlung, anders als bei einer Krankschreibung (da ja nur 6 Wochen und danach Krankengeld). Ich würde mal bei deiner Krankenkasse anfragen wie sowas läuft...
LG und halt die Ohren steif!!!

Re: Fragen zwecks BV

Ist bei mir genauso gewesen. Das einzige was ich lächerlich fand ist, dass das Land eine zusätzliche Schwangerschaftsbestätigung verlange. Steht natürlich alles auf dem Blatt fürs BV drauf, aber so ist die Bürokratie.

Re: Fragen zwecks BV

Wenn du ein BV bekommst, erhälst du einen "Wisch" vom Arzt, den gibst du bei deinem Arbeitgeber ab. Für dich ändert sich dann erstmal gar nichts, du bekommst ganz normal weiter dein Gehalt. Dein Arbeitgeber kann sich einen Teil davon bei der Krankenkasse wiederholen, aber damit hast du nix mehr zu tun.

Wie es mit dem Urlaub aussieht, weiß ich nicht genau. Ich bin mir nicht sicher, ob ein BV mit einer Krankschreibung gleich zu setzen ist. Das muss ich selbst noch klären, für dieses Jahr hätte ich auch noch 7 Tage Urlaub und nächstes Jahr noch 13 Tage Urlaub.

Re: Fragen zwecks BV

Ich behalte meinen Urlaub (noch 20 Tage) und werde ihn am Ende meiner Elternzeit im Mai/Juni 2020 nehmen. Aber ich weiß nicht ob Beamte hier eine andere Regelung haben als „normale“ Arbeitnehmer.

Re: Fragen zwecks BV

Nein, der Urlaub verfällt auf keinen Fall! Durch das BV hast du sozusagen nicht die Möglichkeit Urlaub zu nehmen, daher bleibt er bestehe, bis du wieder arbeiten gehst. Auch wenn das nach 3 Jahren EZ sein sollte.

Lohn wird im BV zu 100% weitergezahlt. Ich hab seit der Bestätigung des FA ein BV seitens des AG. Solltest du tarifliche Zulagen bekommen, erhältst du auch hier einen Durchschnittswert weiterhin. Nichts wird gestrichen

Re: Fragen zwecks BV

Eigentlich wurde hier schon alles gesagt...bin seit Anfang der SS im BV. Dein FA stellt Dir die Bescheinigung aus und Du gibst dir beim AG ab...habe noch eine Kopie an die KK geschickt. Dein Gehalt wird weiter voll bezahlt...habe sogar volles Weihnachtsgeld bekommen.
Der Urlaub verfällt nicht. Den kannst Du nach Deiner Elternzeit nehmen...sogar nach 3 Jahren. Habe auch noch soviel übrig...

Re: Fragen zwecks BV

Danke euch,

noch ne kurze frage woe verhält es such wenn ich jetzt bis zur Entbindung im kh bleiben muss?

Re: Fragen zwecks BV

Wenn du während der Zeit krankgeschrieben bist, ohne BV, erhälst du nach 6 Wochen Krankengeld. Wenn du für die Zeit ein BV bekommst, ändert sich auch mit Krankenhaus Aufenthalt nichts.

Übrigens hat man mir auf der Elterngeld Stelle gesagt, dass sich Krankengeld nicht negativ auf's Elterngeld auswirkt. Die Zeit wird bei der Berechnung quasi ausgeklammert. Nur so als Info, falls du daher bedenken hast. Aber Krankengeld heißt als jetzt nur noch knapp 60% des Nettolohns, wenn ich mich jetzt richtig erinnere.

Re: Fragen zwecks BV

Ich habe leider da eine andere Info...da ja Krankengeld nur 60 % des Lohnes ausmacht wirkt sich das schon negativ auf das Elterngeld aus...meine Kollegin hatte dadurch richtig Probleme.

Hier mal ein Auszug...

Berechnet wird das Elterngeld auf Grundlage des durchschnittlichen Nettogehalts während der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Unproblematisch ist die Berechnung dann, wenn die Mutter oder der Vater in dieser Zeit ein regelmäßiges Arbeitsentgelt erhalten hat. Anders verhält es sich bei Einkommensausfällen, etwa durch Krankheit: Wer im Bemessungszeitraum arbeitsunfähig war und Krankengeld erhalten hat, bekommt weniger Elterngeld.
Der Grund ist, dass das Krankengeld den Durchschnittsverdienst mindert, weil es zu den steuerfreien Einnahmen und damit nicht zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit gehört. Eine Ausnahme gilt für schwangerschaftsbedingte Erkrankungen, die zu einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot durch den Arzt geführt haben. Die Frau erhält in diesem Fall den Mutterschutzlohn nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).

LG Nadine

Re: Fragen zwecks BV

Die Info hatte ich vorher auch, aber die Dame von der Elterngeldstelle meinte, dass die Zeit raus gerechnet wird.

Hmm... die müssten das ja eigentlich alles gleich bearbeiten.

Re: Fragen zwecks BV

Dann verstehe ich das auch nicht...meine Kollegin hatte mir ihr Leid geklagt...bin froh, dass ich kein Krankengeld bekomme, sondern gleich mein BV...dann brauch man sich nicht unnötig Sorgen machen...würde aber Jeden dazu raten lieber in das BV zu gehen, wenn die Möglichkeit besteht.

Re: Fragen zwecks BV

Hallo, Urlaub bleibt bestehen bzw. Wird weiterhin erworben. Genau, wie im Mutterschutz.

Re: Fragen zwecks BV

Hab ich die Möglichkeit ein BV zu bekomm trotz Krankenhaus Aufenthalt oder ist das nur möglich wenn ich wieder draußen bin?

Re: Fragen zwecks BV

Das müsstest du mit deinem Arzt besprechen, aber grundsätzlich sehe ich persönlich da kein Hindernis.

Re: Fragen zwecks BV

Also ich würde grundsätzlich auch sagen, dass da nichts dagegen spricht...aber kläre das lieber ab...dann kannst Du auf Nummer sicher gehen...
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