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Vergütung bei Beschäftigungsverbot

Hallo Mädels

Bin jetzt in der 8 ssw und mache mir schon so meine Gedanken.
Bin seit der 5 ssw krankgeschrieben da ich sehr an Übelkeit leide. Meine Ärztin will mich auch bis zur 13 ssw krankschreibungen, da ich in den letzten 12 Monaten bereits 2 Fehlgeburte hatte. Danach wollte sie evtl ein Beschäftigungsverbot erteilen.
Jetzt meine Frage.
Wie wird das ganze vergütet. Ich werde nach Stunden bezahlt und es wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen berechnet. Aber gilt das dann für den ersten Monat und die nächsten Monate werden immer wieder aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen berechnet. Oder gilt der erste Monat für alle weiteren bis Mutterschutz??
Und wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus?
Hab leider nix dazu im Netz gefunden, vielleicht ist hier ja jemand dabei der damit Erfahrung hat.
Würde mich über Antworten freuen.

Danke LG Susa

Ps. Es ist mein erstes Kind und mache mir deshalb so viele Gedanken
Bitte nicht böse sein. Will nur sicher gehn
Bisherige Antworten

Re: Vergütung bei Beschäftigungsverbot

Hallo susa,
Ich weiß nicht ob es bei jeder Firma gleich ist. Aber ich erhalte trotz BV 100% Lohnausgleich monatlich und bekomme keinen Cent weniger, bis zum Mutterschutz. Somit ist auch das Elterngeld nicht in Gefahr und bei mir genau das, was ich auch sonst erhalten hätte.
Du musst nur schauen, dass du nicht länger als 6 wochen krank bist, dann gibt es Krankengeld. Vielleicht sollte sie dich dann lieber eher ins BV schicken.
Viele Grüße Swimmy

Re: Vergütung bei Beschäftigungsverbot

Hallo Swimmy

Danke für deine Antwort.
Meine Schwester hatte auch ein BV allerdings hat sie auch ein Festgehalt. Daher hat sie jeden Monat das gleiche bekommen. Bei mir wäre es dann wohl anders. Weil ich ja eben kein Festgehalt habe. Aber frag mich halt ob es dann jeden monat neu gerechnet wird mit den 13 wochen vorher oder ob es nur einmal gerechnet wird und dann alle anderen Monate gleich sind?!

LG Susa

@suiba

Hallo suiba,

ich habe mir erlaubt Deinen Beitrag in unser Geburtsterminforum Juli/August 2018 zu verschieben. Ich hoffe, es ist das richtige Forum für Dich.

In unserem Diskussionsforum werden nämlich nur Beiträge von unserem 9monate-Team eingestellt, daher war Dein Beitrag dort nicht passend.

Viele Grüße

Victoria

Re: @suiba

Ah ok.
Vielen Dank für die Info und das verschieben

Re: @suiba

Gerne geschehen.

Viele Grüße

Victoria

Re: Vergütung bei Beschäftigungsverbot

Hallo ,Susa!
Du bekommst dein Grundgehalt.Dieses steht in deinem Arbeitsvertrag.Diese Zahlungen erhältst du bis zum Mutterschutz.Nach dem Mutterschutz erhältst du vom Grundgehalt ausgerechnet dein Elterngeld.Falls du 2 oder 3 Jahre nehmen solltest,denke daran,dir nur die Hälfte des Elterngeldes auszahlen zu lassen,denn sonst stehst du nach 1 Jahr ohne Elterngeld da.
Vielleicht konnte ich ein wenig helfen.
P.S.:Zu Hause zu sein und sich auszuruhen,ist das Beste,was du für deinen Körper tun kannst.
Ich hatte bei der FG vor meiner Tochter gearbeitet.Mobbing,nur Stehen und Laufen,da viel es mir leicht um ein Arbeitsverbot zu bitten.Und nun schläft unsere 2 1/2 jährige Maus im Kinderzimmer.
Kümmer dich nicht um Kollegen oder Vorgesetzte!Nur um dein Würmchen und dich!
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