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Ärger mit dem Arbeitsgeber...

Hallo vielleicht kann mir ja jemand helfen. Also ich arbeite seit Nov. 2012 auf 450 Euro Basis (Reinigungskraft, abends 4x 2,5 Std)...war seitdem mit diesem Mal gerechnet nun das zweite mal 3 Tage krankgeschrieben .... naja und ich bin halt nun schwanger und habe meiner Chefin das schon gesagt ..... nun hat sie mit ihrem Chef darüber und das ich krank bin gesprochen ... und meinte halt, dass es so nicht geht, das die zweite kraft am WE alleine arbeiten muss etc ... und das die ja nun häufiger mit arbeitsausfällen rechnen müssen wegen meiner SS ... und das könnten sie sich nicht leisten ... haben nun erstmal eine aushilfe eingestellt, es ist aber klar das langfristig nur 2 angemeldet bleiben werden. Es hörte sich am Tele echt so an, als wenn sie mich nun schnellstmöglichst loswerden wollen, was ich nicht ok finde.... zumal ich echt jede Urlaubsvertretung und krankheitsvertretung (3,5 Wochen am stück) ohne großes Murren gemacht habe .... bin echt ein bissl stinkig, da ich persönlich bis mindestens Januar eigentlich mit keinem Arbeitsausfall rechne nur wegen dem Bauch ... (außer meine große steckt mich mal wieder an) ........ Es soll nun diese oder nächste Woche ein Gespräch geben .... und ich bin so ein wenig ratlos .... eigentlich brauchen wir das Geld die nächsten Monate solange es eben geht ...

Bisherige Antworten

Re: Ärger mit dem Arbeitsgeber...

Huhu....
hast du schon die Bescheinigung über deine Schwangerschaft abgegeben???
Bei uns in Österreich hast du ab dem Tag der Abgabe der Bescheinigubg vom FA Kündigungsschutz. Ich glaube nicht das dies in Deutschland anders ist. Sie können dich gar nicht kündigen. Bei uns gibt es für solche Fälle die Arbeiterkammer. Die stehen einem im Rat und Tat bei seite.
Kopf hoch. Wird bestimmt alles gut.

LG Jule

Re: Ärger mit dem Arbeitsgeber...

Nee die Bescheinigung bekomme ich erst Dienstag ... aber sie wissen ja nun beide Bescheid ...

Re: Ärger mit dem Arbeitsgeber...

Bei uns kannst du sie auch 2 bis drei tage nach der kündigung abgeben und sie müssen diese dann zurück nehmen.

Gibt es bei euch nicht solch ähnliche anlaufstelle / beratungsstelle wie bei uns die arbeiterkammer???

Versuch doch mal was zu googeln. Ich bin davon überzeugt, das du kündigungsschutz hast.

Re: Ärger mit dem Arbeitsgeber...

Hallo!

Da geb ich Jule Recht!

Als Schwangere hast Du einen Kündigungsschutz - das gilt auch für Minijobs.

http://www.kündigungsschutz.com/kuendigungsschutz/mutterschutz/

Also mach Dir keinen Stress und lass Dich nicht ärgern - das ist schlecht für's Baby. ;-)

LG

Sandra

Einschleich. ..

Hallo, 

 

deine AG kann dich NICHT kündigen. Unterscheibe auf keinen Fall irgendeinen Aufhebungsvertrag oder ähnliches!!!
Wenn dein Vertrag ausläuft kannst du nichts machen. Bist du Besfristet? 
Denn wenn er ausläuft ist das eben so. Aber ansonsten gilt dein Kündigungsschutz bis 3 Monate nach der Geburt deines Kindes. Und da kann sich dein Arbeitgeber auf den Kopfstellen und grün anlaufen, er wird dich nicht los! 
Du kannst so oft du willst krank sein, dir ein Beschäftigungsverbot holen (was eine Überlegung wert ist, bei den ganzen Reinigungsmitteln und dem ständigen bücken). ER kann dir gar nichts!!!
Und ein gaaaaaanz heißer Tipp von mir: Ruf bei eurem zuständigen Regierungspräsidium an. Die sind für SS zuständig die Porbleme mit dem AG haben. Das habe ich auch gemacht als meiner mich nicht  zum Betriebsarzt lassen wollte. Die helfen dir sofort und regel auch einiges für dich. Die sind nämlich für Arbeitsschutz und einhaltung des Mutterschutzes zuständig. 

Wichtig ist nur das dein AG schriftlich über deine SS informiert ist. Und wenn du ihm nur einen Zellet vom Arzt bringt. Denn muss er dir dann auch noch erstatten!!!! 

Bitte bitte bitte lass dich nicht aus deiner Stelle drängen, denn er weiß das er zahlen muss. Leider versuchen die AG das immer wieder.
Ich war selbst in AG Position und kenne mich da echt aus. Also wenn du noch fragen hast, schreib mir eine PN.

Liebe Grüße,
Rachel

Re: Ärger mit dem Arbeitsgeber...

Hallo,

allein die mündliche Mitteilung reicht erst einmal, das dein Arbeitgeber dich nach den Mutterschutzrichtlinien beschäftigen muss. Je nachdem was dein Arbeitgeber will, reicht die Kopie des Mutterpasses oder eine Bescheinigung vom Arzt, diese ist kostenpflichtig und muss dir der Arbeitgeber erstatten.

Du hast nach ausgesprochener Kündigung hier das Recht auf Rücknahme der Kündigung wenn du binnen zwei Wochen deinem Arbeitgeber mitteilst das du schwanger bist.

Da dein Arbeitgeber von der SS weiß bist du im Kündigungsschutz, dir kann also gar nichts passieren.

Lg Nadja

Re: Ärger mit dem Arbeitsgeber...

Huhu...

ich wollte mal nachfragen, wie dein Termin heute gelaufen ist.
Eigentlich kann er ja nur positv für dich enden.
Würde mich freuen, wenn du ein kurzes Update schickst ;-)

Alles Gute.
Jule

Re: Ärger mit dem Arbeitsgeber...

also soweit ich weiß können die dich nicht rauswerfen da ja das mutterschutzgesetz greift. hast du schonmal über ein beschäftigungsverbot nachgedacht? könnte ja in der branche eh sinnvoll sein wegen scharfer reinigungsmittel z.b. wenn du im beschäftigungsverbot wärst, würdest du das durchschnittsgehalt der letzten 3 monate bekommen und dein arbeitgeber würde die ausgabe von der krankenkasse bekommen. so haben beide parteien das bestmögliche rausgeholt... und du könntest dich voll und ganz auf deine ss konzentrieren. viel glück!

lg, nicole aus dem jan / feb forum

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