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Ultraschall in der Schwangerschaft Pflicht?

Guten Abend liebes Experten Team,

Als ich in der 5. Ssw bei meiner Ärztin war, sagte sie mir, sie sei verpflichtet einen US zu machen bzw. die drei US in jedem Trimester. Stimmt denn dies so? Ich wollte nämlich auf den 1. und den 3. US verzichten, aber nicht auf die gesamte Vorsorge... leider fand ich keine Hebame, sonst hätte ich die Vorsorge bei ihr machen lassen.

Vielen Dank schon mal für Ihre Zeit!

Bisherige Antworten
Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 09.09.2019, 07:21 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Ultraschall in der Schwangerschaft Pflicht?

Hallo Blume,

die 3 Ultraschall-Untersuchungen sind nach den Mutterschaftsvorsorgerichtlinien vorgesehen.
Dabei ist es unter anderem wichtig, durch das erste Ultraschallscreening den korrekten Sitz der Schwangerschaft innerhalb der Gebärmutter zu bestätigen, also eine für die Schwangere potentiell lebensgefährliche Extrauterinschwangerschaft (Eileiterschwangerschaft), auszuschließen. Der Entbindungstermin wird anhand der ersten Messungen festgelegt (dient der Erkennung und fachlich korrekten Behandlung von Frühgeburten und Übertragungen).
Wichtiger Aspekt des dritten Screenings ist unter anderem die Wachstumskontrolle, dabei gilt es ebenso ein übermäßiges Wachstum des Kindes zu erkennen (z.B. bei Schwangerschaftsdiabetes) wie eine Minderversorgung im Rahmen einer Plazentainsuffizienz.
Mit der Übernahme der Vorsorge übernimmt Ihr Arzt auch rechtlich gesehen Verantwortung für den Verlauf Ihrer Schwangerschaft. Verantwortung zu übernehmen ohne Einsatz der gebotenen Möglichkeiten führt Ihren Arzt zu einem Problem in der Haftbarkeit.
Erkennbare Fehlentwicklungen müssen nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse festgestellt werden. Diese sinnvollen Untersuchungen werden den Krankenkassen finanziert.

Aus welchem Grund möchten Sie denn vom bewährten Standard abweichen?

siehe:

https://www.9monate.de/schwangerschaft-geburt/untersuchungen/ultraschall-untersuchungen-in-der-schwangerschaft-id94397.html

viele Grüße
Dr. Grüne

 

Re: Ultraschall in der Schwangerschaft Pflicht?

Guten Morgen Frau Dr. Grüne,

Vielen lieben Dank für Ihre ausführliche Antwort! Für was die Ultraschalluntersuchungen gut sind weiß ich, aber da ich in meiner 1. Ss eher immer verunsichert wurde, weil man zb. in der frühen Ss sowieso nichts machen kann für das Baby oder später dann etwas sah, was dann beim nächsten US ganz anders war, möchte ich in dieser Ss positiv sein und nur 1 US machen lassen (um zu sehen wo die Plazenta sitzt). 

Aber nun weiß ich, dass ich mit den Besuch beim Arzt die Verantwortung für die Ss zu einem großen Teil abgebe und er deshalb so drauf bestand. Ich trage meiner Meinung nach, alleine die Verantwortung für mich und (zusammen mit dem Papa) für das Kind, deshalb werde ich je nach Situation handeln. 

Danke nochmal für ihre informative und neutrale Antwort!

Experte-Warm
Experte-Warm | 09.09.2019, 09:29 Uhr
11774 Beiträge seit 03.11.2011

Re: Ultraschall in der Schwangerschaft Pflicht?

Hallo, wenn Sie die in den schon erwähnten Mutterschaftsrichtlinien empfohlenen Untersuchungen für das Kind ablehnen, handeln Sie nicht positiv, sondern negativ im Interesse des Kindes. Dabei dient der 2.(Basis-)US (18.-22.SSW) vor allem  zum Auschluss(oder Nachweis) von Fehlbildungen. Diese Möglichkeit (u.a. ,Kassenleistung) auszulassen ist nicht verständlich.

Liebe Grüße PD Dr.Warm

Re: Ultraschall in der Schwangerschaft Pflicht?

Danke Herr Dr. Warm für ihre Einschätzung.

Den zweiten US hätte ich ja machen lassen, aber soweit ich das nun verstanden habe, funktioniert das nicht ohne weitere Untersuchungen, da der Arzt dann die Verantwortung hat. 

Ich bin nun auch erst in der 10. Ssw, da habe ich ja noch Bedenkzeit. 

Kann man denn zu einem späteren Zeitpunkt schwere Fehlbildungwn, die einen sofortigen Eingriff nach der Geburt erforderlich machen, nicht mehr so gut feststellen?

Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 09.09.2019, 14:12 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Ultraschall in der Schwangerschaft Pflicht?

Hallo Blume,

es gibt verschiedenste - meist seltene - Störungen, die ein Handeln bereits während der Schwangerschaft sinnvoll machen. So können z.B. bei manchen Infektionen vorgeburtliche Transfusionen erforderlich werden, kindliche Rhythmusstörungen können durch mütterliche Medikamente behandelt werden. Das sind nur zwei Beispiele von vielen.

viele Grüße
Dr. Grüne

Experte-Warm
Experte-Warm | 09.09.2019, 14:47 Uhr
11774 Beiträge seit 03.11.2011

Re: Ultraschall in der Schwangerschaft Pflicht?

Hallo, jede Schwangere hat Anspruch auf die kostenlose Leistungen im Rahmen "Mutterschaftsvorsorge". Sie entscheiden  allein, ob und wenn ja, welche Untersuchungen(bis 32. SSW im Abstand  von 4 Wochen  dann  im Abstand von 2 Wochen) durchgeführt werden sollen. Die 2.erweiterte US-Basisuntersuchung wurde zur besseren Überwachung der Kinder 2013 extra(Kassenleistung) eingeführt(18.-22. SSW). Die 3.Basisuntersuchung (28.-32. SSW) dient zur Prüfung der altersgerechten Entwicklung des Kindes. Bei Auffälligkeiten können weitere Untersuchungen veranlasst werden.

Liebe Grüße PD Dr.Warm

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