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tagesmutter beim finanzamt melden ?

hallo an alle, die tagesmutter machen,
muss man sich da beim finanzamt anmelden, auch wenn man unter der 400 euro grenze liegt ? die frau, für die ich tagesmutter mache, hatte sich beim arbeitsamt gemeldet, weil sie harz4 empfängerin ist, und da sagte man ihr, einer von uns beiden müüse einen minijob anmelden ??? versteh ich überhaupt nicht. dann hat sie sich auch gleich meine steuernummer rausgesucht und gemeint, wir müssen das beim finanzamt anmelden !? ist das echt so ? wenn ja, welche konsequenzen entstehen für mich daraus ?
LG, babsi
Bisherige Antworten

achja...

ich hab ihre tochter ca. 15 stunden die woche, und nehme 4 euro die stunde. es gibt aber auch wochen, wo ich sie nur 1 oder 2 tage habe, es bleibt also nicht mal konstant. weil die mutter jetzt einen job ausübt, muss sie die beträge, die sie mir bezahlt, ja beim arbeitsamt melden, damit sie das bei ihr auch berücksichtigen, aber was hab ich dann damit zu tun ?

Re: achja...

Hallo Babsi,
also hier in Hessen muss eine Tagesmutter beim JUGENDAMT gemeldet sein, wenn sie ein Kind regelmässig mehr als 15 Wochenstunden betreut. Das ist rein zeitabhängig und hat mit dem Verdienst überhaupt nichts zu tun. Wenn das nicht konstant ist, sondern mal ein paar Stunden abweicht, würde ich mich dort an Deiner Stelle trotzdem als Tagesmutter registrieren lassen, damit es nicht irgendwann Ärger gibt. Dem Finanzamt sind die Wochenstunden widerum völlig egal. Da zählt nur der Verdienst und da liegt die Grenze bei 400 Euro monatlich. Aber auch im Jahresdurchschnitt. D.h. wenn Du 10 Monate lang über 400 Euro verdienst und 2 MOnate lang drunter, musst Du es in der Steuererklärung angeben. Wenn Du Dich beim Jugendamt registrieren lässt, würde ich den Verdienst auch steuerlich angeben, auch wenn Du unter den 400 Euro liegst, das gibt dann einfach ein einheitlicheres Bild nach aussen. Mit dem Arbeitsamt der Mutter hast DU gar nichts zu tun. Lass sie das ruhig melden, Dich interessiert das nicht.
LG Uta

Re: tagesmutter beim finanzamt melden ?

Das mit dem minijob ist quatsch. Schon deshalb, weil Du als Tagesmutter quasi selbständig bist. Sie kann Dich bei ihrer Steuererklärung absetzen, solange Du unter 400 Euro im Monat bleibst, hat das für Dich aber keinerlei Auswirkungen, also lass sie nur :-)
LG Uta
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