an die Unterhaltserfserfahrenen unter euch...
ich hab ne etwas komplizierte ( oder auch nicht?) Frage an diejenigen die selbst Unterhalt zahlen oder bekommen.
Es geht um Unterhalt für ein uneheliches Kind.
Den muss mein Mann für seinen grossen Sohn zahlen. Dieser Unterhalt wurde 2001 das letzte Mal nach Gehalt und Lebensumständen festgesetzt.
So, nun sind wir ja umgezogen, haben 2 Kinder mehr und auch dank der Lebenshaltungskosten, weniger Geld.
Auf die Bitte beim Jugendamt, den Unterhalt neu zu berechnen und den Lebensumstäden anzupassen, bekamen wir die Anwort:
im Jahre 2001 wäre der Unterhalt per Urteil etc festgesetzt worden, den hätte mein Mann weiter zu zahlen.
Mehr nicht.
Ihm und uns steht aber doch ein gewisser Selbstbehalt zu, oder irre ich mich da?
Das Jugendamt hier im Ort gab mir sogar telefonisch die Auskunft, dass wie einen " Mängelantrag" stellen könnten.
Wovon der Sachbearbeiter des Sohnes nichts wissen will.
Und nun?
Für jede Hilfe dankbar
Steffi
Kommt drauf an...
prinzipiell kann sich schon etwas ändern wenn der KV ja nun für 3 Kinder zahlen muss, allerdings hängt das dann auch mit den Regelungen bei der Unterhaltsbestimmung zusammen. Also ich musste angeben ob ich einen "dynamischen" oder festen Unterhalt möchte. Bei dem dynamischen wird das Gehalt immer wieder geprüft und dann entsprechend angepasst. So haben wir es gemacht. Vieleicht gibt es probleme wenn der Unterhalt aber im voraus "fest" FESTGELEGT WURDE. Ich würde mal im Internet in einigen Rechtsforen nachfragen. zum beispiel bei
wä wä wä recht dä ä
LG Sabine
hallo steffi
wenn der unterhalt im jahr 2001 per urteil festgelegt worden ist, dann steht die summe erst mal fest. die kindesmutter könnte sogar aus diesem titel vollstrecken lassen.
wenn sich nun eure situation geändert hat (finanzen, andere kinderzahl), muß dein mann einen antrag auf abänderung des unterhaltes stellen, eine änderungsklage sozusagen. mein mann meint, beim jugendamt - ich meine, beim familiengericht.
so ein festgelegter titel ist leider bindend (mein mann hat gerade so ein verfahren am hals, weil das jugendamt einen titel haben will, mein mann zwar pünktlich in voller höhe zahlt, aber keinen titel unterschreiben will, weiß er eben die angst hat, er verliert z.b. die arbeit und die ex läßt dann vollstrecken.)
also muß er auf änderung klagen, anders geht das nicht.
lg. swchen
Re: Danke!!
und danke Ihr 2.
wir werden es jetzt erstmal so versuchen, dass mein Mann seine Ex-Freundin ( Gott sei Dank nicht auch noch EX-Ehefrau) anruft und sie bittet den unterhalt neu berechnen zu lassen. Wäre der einfachste Weg. Er wird ihr verklickern, dass die Sache eh neu berechnet werden muss -fertig-
Tja, sonst bleibt uns nix anderes als diese Abänderungsklage über.
Was passiert denn , wenn man diesen Titel nicht unterschreibt? Können die einen zwingen? Ne, oder.
Wenn man nachweislich immer pünktlich zahlt?
Wie ich sowas hasse. :-(
Aber bitte, was nutzt der Titel, wenn mein Mann abreitslos wird und nicht mehr zahlen kann? Wenn kein Geld zum vollstrecken da ist, ist nix da. An unser gemeinsames Haus können die doch nicht ran, oder. Gehört ja eh der Bank *ggg*
Viele Grüsse
Steffi
hallo steffi
ich werde es dir berichten, ob das gericht meinen mann zwingen kann, den titel zu unterschreiben. wir wissen noch nicht, was rauskommt. für meinen mann spricht nur, daß er stets voll udn pünktlich überwiesen hat udn nie zweifel dran gelassen hat, daß er unterhalt auch in zukunft zahlen will. aber wer weiß, wie es das gericht sieht. die "anklage" vom jugendamt stimmt bei uns hinten und vorne nicht. die schrieben in ihrer begründung, sie hätten ihn 5x aufgefordert, unterhalt zu zahlen. dabei war es die aufforderung, die urkunde zu unterschreiben, wo dann die mutter als ae stand, obwohl beide das gemeinsame sorgerecht haben. wir hoffen mal, dass das gericht solche falschaussagen (bei DER deutschen bürokratier) nicht als anlaß für ein verfahren nimmt. ja, was kann passieren? das gericht legt den titel fest. aber da müsste mein mann dann auch noch ein widerspruchsrecht haben... viele hoffnung hat er nicht, aber er versucht es wenigstens.
ich glaube übrigens nicht, dass die ex-freundin deines mannes vom grunde her der abänderung zustimmen kann. titel ist titel, und der ist rechtsgültig. aber ihr schaut einfach, ja? und wenn dich unser ?ausgang? interessiert, sprichst mit in paar wochen noch mal an?
lg. swchen
Re: hallo steffi
Hab hier momentan einen Kopf wie ein Sieb.
Viele Grüsse
STeffi
Mindestunterhalt wird nicht gekürzt..
also um den Mindestunterhalt werdet ihrnicht herumkommen. Ist ja auch logisch. Für seine "neuen" Kinder muss er ja auch zahlen, ob er es sich leisten kann oder nicht. Und ansonsten...abwarten. Jedenfalls könnte er durchaus in eine niedrigere Stufe kommen. Ist ja immerhin ein Unterschied ob er nun für 1 oder 3 Kinder zahlen soll. Schon logisch...wundert mich allerdings dass das Jugendamt das nicht auf seine Bitte hin machen würde. Ämter:o(
LG Sabine
hallo pappa
lg. swchen
Re: hallo pappa
also jedes Kind ist eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle. Aber wie gesagt, Kinder hta man eben...ob man sie sich leisten kann oder nicht. Der MIndestunterhalt wird deswegen nicht/selten gekürzt weil er auch seten erhöht wird. Das ist so eine ganz komische Berechnung. Da wird mit dem ANteiligen Kindergeld hin und her gerechnet bis es immer bei 192 stehen bleibt. Also für mich ist das so gesehen ungerecht das mein KV mit 5000Euro Netto (mit Abzügen?) EInkommen dann das gleiche zahlen muss wie mit z.B. 2000Euro.
Und der Unterhaltsvorschuss wird auch nur bis zum 12.Lebensjahr, nur 6jhahre ingesamt gezahlt und ist etwa 1/3 bis die Hälfte vom Mindestunterhalt. Finde ich auch ungerechnt...der wird dann auch wieder zurück verlangt. Naja, wie gesagt...ich hätte ja eher mal auf eine Erhöhung gehofft (für mich), naja...abwarten. Vieleicht gehe ich ja wirklich nochmal vor Gericht und komme mit stattlichen 4euro im Monat mehr raus. :o)
Sabine
Re: Mindestunterhalt wird nicht gekürzt..
na das jugendamt hat doch dann wieder nur arbeit und evtl. auch ärger am hals. drum sagen die sicher erstmal: zahlen sie mal schön weier.
dumm nur, das man ishc ja auch anders informationen holen kann, was einem zusteht.
ich find das mittlerweile echt krass, wenn man sich nicht selbst kümmert, kommen die ihrer informationspflich die sie haben nicht mehr nach.
zumal wir ja auch ohne zu murren nach der geburt des ersten kindes 2001 weitergezahlt haben.
nun denn. warten wir ab, was auf unseren nächsten brief folgt.
viele grüsse
steffi
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