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Namen behalten oder nicht?

Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage, auch wenn sie zur Zeit noch nicht zur Debatte steht. Wie ist es eigentlich wenn man mit seinem Ex-Partner (nicht verheiratet gewesen) 50:50 Sorgerecht hat und das Kind den Nachnamen der Mutter trägt, bei einer Heirat mit einem neuen Partner. Kann das Kind automatisch auch den neuen Namen des neuen Partners annehmen oder gibt es da ein Problem? Muss oder müsste der KV dem zustimmen?
Wäre dankbar für Eure Hilfe,
GLG, Wiebke
Bisherige Antworten

Re: Namen behalten oder nicht?

Hallo Wiebke,
bin kein Experte im Namensrecht, jedoch vermute ich folgendes:
bei der Heirat mit einem neuen Partner wird ein Familienname festgelegt,den alle in dieser Ehe geborenen Kinder erhalten. Da das erste Kind mit anderem Vater aber nicht in dieser Ehe geboren wurde muss eine Namensangleichung beantragt werden. Dieser Namensangleichung muss der sorgeberechtigte Vater zustimmen.
Im Extremfall kann das Gericht die Namensangleichung auf Antrag verfügen - aber dazu möchte ich folgendes zu bedenken geben:
1. Das Kind hat mit dem neuen Namen eigentlich nichts zu tun - der Name ist weder der des Vaters noch der Geburtsname der Mutter.
2. Eine solche Namensangleichung kann nur einmal vorgenommen werden - darum überleg' dir gut, was du für das Kind eigentlich willst.
3. Dass du einen gemeinsamen Namen mit dem neuen Mann führen möchtest kann ich verstehen, was aber, wenn du später wieder geschieden würdest? Würdest du dann den Ehenamen weiter führen wollen um so wie das erste (und evtl. später geborene Kinder) zu heißen oder wieder den Mädchennamen annehmen wollen?
Und mal ganz in eigener Sache:
Warum fragt ihr Frauen eigentlich immer, ob und wie ihr eure Kinder nach neuen Männern benennen könnt? Oft lese ich: das Kind soll sich zur Familie gehörig fühlen und keine Schwierigkeiten wegen des Namens haben. Ist es nicht eher so,dass eigentlich ihr Mütter die Peinlichkeit umgehen wollt,bei jeder offiziellen oder inoffiziellen Gelegenheit, bei der die Namensungleichheit zu Tage tritt, preigeben zu müssen, dass das Kind einen anderen Vater hat als den jetzigen Ehemann? Das ist aber einfach eine Tatsache. Wem hilft dieses Totschweigen?
Ich halte das deutsche Namensrecht in dieser Hinsicht sowieso für überholt. Zum Vergleich Spanien:
Das eheliche Kind erhält den jeweils ersten Familiennamen
des Vaters und der Mutter, die durch ein "y" verbunden werden können.
Das nichteheliche Kind erhält den Familiennamen des Elternteils, der es anerkannt hat. Erkennen beide Eltern das Kind an, so erhält es den ersten Familiennamen des Vaters und den Familiennamen der Mutter.
Gruß
Henning

@ooshenner

hallo du,
ich fühl mich jetzt mal angesprochen als frau... warum wir frauen immer wollen, daß die kinder den namen des neuen partners annehmen sollen.
weißt, aus damaliger sicht: eigentlich ist dieses wohlfühlen in der familie eine art ausrede. trotzdem, diese namensunterschiede innerhalb einer familie erfordern doch überall erklärungen, von seiten der mutter aber AUCH von seiten des kindes. selbst wenn es für eine mutter "peinlich" ist und sie immer und überall in erklärungsnot ist, stellt es aber auch solche erklärungsnöte für das kind da? es muß ja auch überall erklären, wenn es gefragt wird, weshalb es nicht so heißt wie die mama. wenn man als erwachsene damit umgehen kann, denke ich, ist es für das kind schwerer. also schwerer eigentlich nicht so in dem sinne, aber nervend, umständlich.
hm... stelle mir grad vor, wie es meinem (unserem) potentiellen kind einmal gehen würde, denn es würde nicht meinen namen tragen, sondern den des vaters. und ich kann mir schon bildlich vorstellen, daß ich eigentlich generell mit einem schild um den hals rumlaufen müßte, wo erklärt ist, weshalb das mit den unterschiedlichen namen so ist und daß es wirklich mein kind ist und ich erziehungsberechtigt bin (ist ja bei der deutschen bürokratie notwenig).
lg. swchen

Re: Namen behalten oder nicht?

Hallo Henning!
Also, mit Peinlichkeit hat das nichts zu tun, finde ich. Ich würde auch wollen, dass mein Sohn heißt wie ich, wenn ich nochmals heiraten würde.
Ich würde aber aus dem gegebenen Anlaß einfach darauf bestehen, meinen Mädchennamen als Familiennamen zu wählen. Und selbst wenn ich dann 5x heiraten würde, behielte mein Kind immer den gleichen Namen, sogar aus einer der beiden Ursprungsfamilien.
Ich finde es auch blöd, dass in der Hinsicht das Doppelnamengesetz abgeschafft wurde.
So könnte ein Kind Max Meier-Schulz heißen (Mutter-Vater) und bei einer weiteren Hochzeit den Namen behalten und die Mutter heißt dann statt Käthe Meier-Schulz eben Käthe Meier-Müller, aber jeder würde erkennen, dass Max und Käthe Sohn und Mutter sind.
GLG Conny, die schon den 3. Nachnamen hat und die Umgewöhnung jedes Mal furchtbar fand

Re: Namen behalten oder nicht?

hallo henning,
danke für deine antwort. ich wollte damit nicht sagen, das ich es peinlich finden würde, meinen namen zu behalten. für mich ist eigentlich klar, das ich meinen namen behalte und mein mann seinen, das geht ja heutzutage auch schon. das problem ist dann nur, wenn wieder ein kind dazukommen würde. wie heisst dieses dann mit nachnamen? ich denke, man sollte dazu stehen, das man ein kind aus einer vorherigen partnerschaft hat und ich gebe dir auch recht, das es für ein kind nicht schön ist, einen namen zu tragen, der weder etwas mit dem papa noch mit dem der mama zu tun hat.
aber die frage stellt sich im moment so oder so noch nicht. mich hat einfach nur mal interessiert, wie es bei anderen so ist.
lg, wiebke

hallo wiebke

gibts das eigentlich: gemeinsames sorgerecht ohne einbenennung, wenn die eltern nicht miteinander verheiratet sind? ich dachte immer, bei nicht verheirateten gibts das gemeinsame sorgerecht nur, wenn das kind auch den namen des vaters trägt?
genaues lt. gesetz kann ich dir nicht sagen, aber rein von dem, was ich weiß, müßte ein nicht verheirateter kv nicht zustimmen, wenn das gemeinsame kind einen neuen namen tragen soll. weil es geht ja nicht daraum, daß SEIN name abgelegt wird.
denken solltest du aber echt daran, daß ein kind bis zum 18. geburtstag nur einmal seinen namen wechseln darf. und falls du heiraten solltest und es sollte in paar jahren auseinandergehen, udn vielleicht böse auseinandergehen, wird das kind dann weiter diesen namen tragen müssen, auch wenn du ihn dann ablegen darfst.
lg. swchen

Re: hallo wiebke

hallo swchen,
vielen dank für deine antwort. ich wusste das gar nicht mit dem nur einmal seinen namen wechseln. das ist wirklich interessant und du hast mit deinem argument natürlich recht. ich werde das ganze nochmal überdenken, es ist ja auch noch gar nicht soweit, aber man macht sich eben seine gedanken.
lg, wiebke
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