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Steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmer

Hallo,
eigentlich dachte ich ja, man könne Kosten für ein Arbeitszimmer nur von der Steuer absetzen, wenn man zu 100% dort arbeitet. Nun höre ich jedoch, daß dies angeblich auch geht, wenn man nur einen Teil der Arbeitszeit zuhause arbeitet. Kennt sich jemand von Euch aus?
Ich mache demnächst Telearbeit (die Hälfte meiner Arbeitszeit werde ich in meinem Arbeitszimmer arbeiten), bekomme die Büroausstattung vom AG gestellt. Es geht jedoch z.B. um Heizkosten, Strom, evtl. auch neu beschaffter Teppich, Baumaterial beim Umbau. Kann ich dies bei der nächsten Steuererklärung angeben? Und wenn dann, wo?
Viele Grüße, Martina
Bisherige Antworten

Re: Steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmer

Hallo Martina!
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer sowie Kosten der Ausstattung nicht abzugsfähig; es sei denn, die betr. oder berufl. Nutzung beträgt mehr als 50% der gesamten Tätigkeit oder wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Abzugsbeschränkung auf 1.250?; es sei denn, das AZ bildet den Mittelpunkt der Tätigkeit.
Aufwendungen für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die gleichzeitig Arbeistmittel sind, sind ohne Abzugsbeschränkung abzugsfähig, auch wenn sie sich in einem AZ befinden. (BFH_Urteil v. 27.11.97)
LG Nina

Re: Steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmer

Hi Martina,
gerade dieser Punkt wird momentan geändert (schau' mal bei stern online). Absetzbarkeit gibt es künftig nur noch für Leute, die das Arbeitszimmer hauptberuflich ausschließlich nutzen - Lehrer können das künftig nicht mehr geltend machen, obwohl die ja sogar die komplette Ausstattung privat finanzieren inklusive Computer...von daher würde ich sagen, dass du künftig auch nichts absetzen können wirst.
LG Annalisa
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