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Erziehungsgeld und Teilzeitjob + Kinderkrippe?

ALso folgende Situation:
Zur Zeit arbeite ich ca. 10 Std. pro Woche, der Chef hätt aber gern mehr. Ich habe aber nur für max. 2 Tage die Schwiegermutti zum Kind-Aufpassen. Und das auch nicht immer. Nun könnt ich für Johannes (10 Monate)ab Dezember einen Krippenplatz bekommen. Er wäre dann ein Jahr alt.
Bekomme ich dann trotzdem weiter Erziehungsgeld, wenn meine wöchentliche Arbeitszeit 30 Std. nicht überschreitet. Oder sind es doch nur 19 Std? Ich hab irgendwie den Überblick verloren *grummel*
Wer weiß da genaueres? Vielen Dank schon mal im Voraus :-)
B.
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld und Teilzeitjob + Kinderkrippe?

Hi Behb,
mit den 30 h /Woche hat es folgendes auf sich: du darfst während der Elternzeit nicht mehr als 30 h/Woche arbeiten.
Ob du dann noch Erziehungsgeld bekommst, hängt von deinem Gehalt ab. Dieses wird auf das Erziehungsgeld angerechnet, und du bekommst dann evtl. weniger oder gar nichts mehr. Mit der wöchentlichen Arbeitszeit hat das nicht zu tun, sondern nur mit dem Gehalt.
LG
Judie

Re: Erziehungsgeld und Teilzeitjob + Kinderkrippe?

Ich habe eben mit dem Amt für Familie und Solziales telefoniert. Solange ich Bundeserziehungsgeld erhalte darf mein Kind halbtags in die KiTa.
Ich dürfet sozusagen mein 20 Stunden / Woche arbeiten, dazu kämen 10 Stunden Wegezeit ??? hat davon jemand schon mal gehört? Da wären ja die 30 Stunden schon voll - ich arbeite aber auch noch 5-10 Stunden zu Hause als selbständig nebenbei ... und nu? Mein Arbeitgeber ist im Nachbarort - da fahr ich doch keine 2 Stunden tgl! Hmmmm ... da muss ich mich noch mal ganz genau schlau machen.

Re: Erziehungsgeld und Teilzeitjob + Kinderkrippe?

Hi Behb,
was hat die Krippe mit dem Erziehungsgeld zu tun?????
30 Stunden/Woche Arbeitszeit kommt von Bundeserziehungsgeld - und diese 30 Stunden beziehen sich auf die reine Arbeitszeit. Wie kommst du auf Wegezeit? Wer will die wissen?
Ich verstehe deinen Beitrag nicht. Hat dir dieses das Amt für Sozieales gesagt?
LG
Judie

Re: Erziehungsgeld und Teilzeitjob + Kinderkrippe?

Das AMmt hat mir wortwörtlich gesagt, dass zu den 20 Stunden Arbeitszeit noch 10 Stunden Wegezeit dazukämen. ICh bin daraus nicht schlau geworden.
Ich war erst der falschen Auffassung, dass ich, um Erziehungsgeld zu bekommen, mein Kind selbst "erziehen" muss. Also kein KiTa - auch nicht halbtags. Das ist aber so nicht richtig - habe ich jetzt herausgefunden. *freu*

Re: Erziehungsgeld und Teilzeitjob + Kinderkrippe?

Wenn ich mir das jetzt noch mal durch den Kopf gehen lasse, was mir die Frau vom Amt erzählt hat ... könnt es auch gut möglich sein, dass ich mein Kind, wenn ich angenommen 20 Stunden arbeite + 10 Stunden Wegezeit = 30 Stunden in die Krippe geben kann ... diese Rechnung klingt jedenfalls logisch.

Re: Erziehungsgeld und Teilzeitjob + Kinderkrippe?

Hallo nochmal,
also, im Bundeserziehungsgeldgestz §1 (1) steht folgendes:
"Berechtigte
(1) Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer
1. einen Wohnsitz ... in Deutschland hat
2. mit einem Kind ... in einem Hauhalt lebt
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht
4. keine volle

Genau so ist es...

... das Kind kann 30h in der Woche in die Krippe und wie lange du fährst ist vom Prinzip egal.
Du könntest also 20h im Büro sein, 5 zu Hause arbeiten und den Rest "verfahren". Fährst Du nur 5 Minuten, ist es schön für Dich!
30h kriegst Du in der Elternzeit nur, weil Du eben bei mehr als 30h nicht mehr in der Elternzeit wärest. Das heißt also, Du müßtest eben die Elternzeit beenden und das restliche EZG stornieren, wenn Du mehr als 30h arbeitest.
LG Conny

sorry, zu früh gedrückt....

Hallo nochmal,
also, im Bundeserziehungsgeldgestz §1 (1) steht folgendes:
"Berechtigte
(1) Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer
1. einen Wohnsitz ... in Deutschland hat
2. mit einem Kind ... in einem Hauhalt lebt
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt."
§ 2
"Keine volle Erwerbstätigkeit
Der Antragsteller übt keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden nicht übersteigt..."
----------------------------------------------
Deine Wochenarbeitszeit darf also 30 Stunden nicht überschreiten - sonst verfällt dein Anspruch auf Erziehungsgeld. Mit Anfahrtzeiten hat dieses nichts zu tun.
LG
Judie

Re: Erziehungsgeld und Teilzeitjob + Kinderkrippe?

Hallo,
ich bin in der Elternzeit - arbeite aber 25 Std/Woche - und mein Kleiner geht in die Krippe... Da ich alleinerziehend bin bekomme ich sogar einen Zuschuss zur Krippe! Erziehungsgeld habe ich weiter bekommen... Kommt auf die Einkommensgrenze an - erkundige Dich mal beim Amt nach den genauen Werten!
LG
Antje
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