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Einkommenssteuererklärung 2005 Betreuungskosten

Kennt sich zufällig jemand aus:
Ich mache gerade meine Einkommenssteuererklärung für 2005.
Nun habe ich gelesen, daß man alle seine Kinderbetreuungskosten angeben soll, auch wenn diese unter 1500 Euro liegen und gegen den Bescheid Einspruch erheben soll. Es wäre irgendwo ein Gerichtsverfahren im Gange, wonach bei Berufstätigen bis 1000 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden könnten.
Muß ich dann die Betreuungskosten auf der Anlage Kinder und/oder Anlage N unter Werbungskosten angeben - oder wie?
Gruß Angelika
Bisherige Antworten

Re: Einkommenssteuererklärung 2005 Betreuungskosten

Hi Angelika,
ich war gestern gerade beim Lohnsteuerhilfeverein wg. der Steuer 2005. Und der sagte auf Nachfrage, dass wir die Betreuungskosten erst ab 2006 reinnehmen können. Wir haben es also gelassen.
LG Franzi

Re: Einkommenssteuererklärung 2005 Betreuungskosten

Hallo,
mein Berater des Lohnsteuerhilfevereins will unsere Betreuungskosten von 2005 auf jeden Fall mit reinnehmen. er hat ebenfalls von diesem Verfahren erzählt, welches da in Gange ist. Er sieht gute Chancen, daß wir die Betreuungskosten für 2005 mit absetzen können.
Liebe Grüße
dribbel

Re: Einkommenssteuererklärung 2005 Betreuungskoste

HAllo!
Arbeite in steuerbüro.
Wir schreiben bei allen mit rein in aNlage N als werbungskosten. Gegen Bescheid wird Widerspruch eingelegt wenn nicht aktzeptiert und dann bleibt offen.
LG aNtje
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