Wie läuft das ab?
Was mich aber interessiert: Bekommt man bei getrennt lebend bereits eine andere Steuerklasse? Im Moment habe ich Stkl. 5, mein Mann 3. Aber wie ist das bei Trennung?
Und wie ist das finanziell geregelt? Muss er ab Trennung Unterhalt zahlen oder ab SCheidung?
Re: Wie läuft das ab?
erstmal willkommen hier!!!
Wie das gesetzlich geregelt ist weiß ich leider nicht so genau, da wird sich aber sicher noch jemand hier melden der sich damit auskennt. Ich kann dir nur sagen wie wir das machen: mein Mann ist im Januar 06 ausgezogen und hat einen Zweitwohnsitz angemeldet. Er behält die Lohnsteuerklasse 3, weil ich nur einen 400,-- ? Job habe und sowieso keine Steuer zahle. Die Differenz zu Lohnsteuerklasse 1 zahlt er mir praktisch als Unterhalt. So stehen wir beide eigentlich ganz gut da. Hätte das nicht funktioniert hätte ich auf jedenfall eine Änderung der Lohnsteuerklassen verlangt und halbtags gearbeitet. Das geht schon mit Auszug, dafür muß man nicht geschieden sein. Ich hätte dann Lohnsteuerklasse 2 und er 1.
Unterhalt für das Kind muß er auf jedenfall ab Trennung zahlen. Das Jugendamt rechnet dir da den genauen Betrag aus wenn du Gehaltsabrechnungen von ihm vorlegen kannst.
Hoffe dass ich dir ein bißchen helfen konnte. Wünsche dir alles Gute und viel Kraft für die nächste Zeit!!!
Gaby
Re: Wie läuft das ab?
die Steuerklassen werden ab der Trennung geändert, also sobald einer von Euch sich beim Einwohnermeldeamt ummeldet. Umzug allein ändert nichts. Das hab ich leider auch zu spät erfahren! :o(((
Unterhalt muß er ab Trennung zahlen. Den für die Kinder auf jeden Fall, den für Dich aber nur wenn Du Deine Ansprüche geltend machst. Das kannst Du entweder übers Jugendamt oder über Anwalt.
LG, Ina
Re: Wie läuft das ab?
willkommen in unserer Mitte, wenn auch aus traurigem Anlaß.
Sobald ihr wirklich dauernd getrennt lebt, könnt Ihr die Lohnsteuerklasse ändern lassen. Wir haben es aber aus finanziellen Gründen selbst verzögert.
Wenn ihr offen laßt, dass es eine offizielle Trennung ist, könntet Ihr die Klassen erstmal behalten, wir haben beispielsweise seinen Wohnsitz zunächst als Zweitwohnsitz angemeldet.
Er muß ab Trennung Unterhalt zahlen. Wie das allerdings genau geregelt ist, weiß ich nicht. Kindesunterhalt aber auf jeden Fall!
LG Stinni
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