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Fragen zu Namensänderung und Unterhalt vom KV bei

Hallo an Alle!!
Habe mal zwei dringende Fragen an Euch, die mich seit einigen Tagen beschäftigen und ich komme nicht recht weiter.
Also: Ich habe eine Tochter, geboren 2001. Ich hatte schon immer das alleinige Sorgerecht und war mit dem Vater nicht verheiratet. Allerdings hatte meine Tochter nach der Geburt seinen Nachnamen, weil damals eigentlich mal Hochzeit und blabla geplant waren. Als Dalia vier Monate alt war haben wir uns getrennt und vier Wochen später hatte sie meinen Nachnamen. Nun meine Fragen: Mein jetziger Freund und ich planen zu heiraten. Wir möchten das meine Tochter unseren Nachnnamen bekommt,geht das?? Mein Freund möchte das auch so, das weitere Kinder und Dalia alle den gleichen Namen tragen. Muss der KV da sein Einverständnis zu geben, auch wenn er noch nie Sorgerecht hatte?
Und dann die 2.: Stimmt es, das der KV für Dalia keinen Unterhalt mehr zahlen müsste wenn ich heirate? Kann gar nicht richtig glauben das es wirklich so sein soll.... Das würde mich wahrscheinlich um weitere Kinder bringen, denn dann müsste mein Freund bzw. dann Mann ja auf einen Schlag für Mich, Dalia und Baby aufkommen wenn ich wieder in Elternzeit ginge...
Freue mich auf viele Antworten, denn mir wird hier die Lust aufs heiraten gerade ganz schön verdorben...
LG; Jenny
Bisherige Antworten

Re: Fragen zu Namensänderung und Unterhalt vom KV bei

Hallo Jenny,
meinem Wissen nach ist es so: Nein, der KV muss nicht zustimmen, denn 1. trägt sie eh nicht mehr seinen Namen, und 2. hat er kein Sorgerecht. Allerdings habe ich mir 2001 (als das Thema "Name" auch bei uns anstand) sagen lassen, dass der Name des Kindes eigentlich nur einmal geändert werden kann. Außer bei eigener Eheschließung später einmal, klar. Ob es also auch bei *deiner* Heirat jetzt noch geht... hm... würde sagen, nein, aber erkundige dich doch beim Standesamt noch einmal. Würdet ihr sonst evt. auch alle deinen Namen annehmen?
Und: Quatsch, natürlich muss er zahlen. Sein Kind bleibt sein Kind, auch wenn du heiratest. Für *dich* müsste er nicht mehr zahlen, sollte er das bislang getan haben. An seiner Vaterpflichten ändern deine Lebensumstände gar nüscht. Nur sein Gehalt kann an den Zahlungen etwas ändern...
LG und fröhliches Ja-Sagen :o),
Joan

Re: Fragen zu Namensänderung und Unterhalt vom KV

wie hast dus geschafft den nachnamen damals einfahc zu ändern? wqir haben zwar das gemeinsame sorgerecht aber der kv würde einer namensänderung zustimmen, trotzdem wurde uns auf dem urkundenamt egsgat , dass man den geburtsnamen des kindes nicht ändern kann. es sei denn ich würde heiraten. sie kann also nicht meinen nachnamen bekommen sondern muss den von ihrem papa behalten :-(
wär fürs tips dankbar.
lg mandy

Re: Fragen zu Namensänderung und Unterhalt vom KV bei

Hallo Jenny,
zur Namensänderung kann ich nix sagen, aber den Kindesunterhalt muss er auf jeden Fall weiterzahlen. Es bleibt ja seine Tochter, daran ändert sich gar nix.
LG Stinni

Re: Fragen zu Namensänderung und Unterhalt vom KV bei

Hallo an Alle!!
Danke für Eure superschnellen Antworten!
Da bin ich ja froh, dass sich an der Unterhaltsgeschichte nichts ändert.
Den Nachnamen von Dalia habe ich damals schon relativ einfach ändern lassen können. Der KV musste mir unterschreiben das er einverstanden ist, da ihm das völlig egal war hat er es auch gemacht. Dann musste ich auf dem Standesamt schriftlich erklären, warum der Name geändert werden soll. Da ich damals vom Erziehungsgeld gelebt habe hat es auch nichts gekostet. Nach ca. 3 oder 4 Wochen kam dann die Urkunde mit der Namensänderung. War eigentlich gar kein Problem... Wenn das Standesamt keine Auskunft gibt würde ich auf dem Jugendamt nachfragen.
Meinen Nachnamen wollen wir aus mehren Gründen nicht annehmen. Ist eine lange Geschichte, aber wir möchten schon alle den Namen meines Freundes annehmen... werde dann doch wohl auf dem Standesamt nachhaken müssen.
Danke und liebe Grüße an Alle!
Jenny

Re: Fragen zu Namensänderung und Unterhalt vom KV

Hallo Jenny,
wie das mit dem Namen deiner Tochter ist, kann ich dir nicht sagen, aber ich glaube, gelesen zu haben, dass man...respektive Kind...bis zum 18. LJ nur einmal den Nachnamen ändern kann.
Was den Unterhalt angeht, solange dein Freund deine Tochte nicht adoptiert, ist der KV auch unterhaltsverpflichtet, genauso wie deine Tochter ihrem Vater gegenüber erbbberechtigt ist. Beides entfällt gegenüber dem leiblichen Vater bei der Adoption.
LG Antje
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