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Mögliches Beschäftigungsverbot nach Krankengeld

Hallo ihr Lieben,

 

ich bin nicht sicher, ob mein Thema hier in dieses Forum passt, habe aber leider auch keins gefunden, das es besser treffen würde.

 

Unser KiWu besteht schon seit vielen Jahren, letztendlich bleibt zu sagen, dass es mit ein klein wenig Unterstützung nach wie vor klappen kann (ich selbst habe eine Eizellreifstörung). 

Aktuell ist es so, dass ich seit März aufgrund von einer OP krankgeschrieben bin. In 2 Wochen bin ich wieder gesund, aktuell befinde ich mich in der Wiedereingliederung, bekomme also noch Krankengeld bzw. Übergangsgeld. Da ich Intensivkrankenschwester bin, gerade muss ich beim Eintritt einer Schwangerschaft mit einem Beschäftigungsverbot rechnen. Und obwohl ich erst aktiv wieder mit Hormonen starten will, sobald ich wieder normalen Lohn bekomme (also Dezember), frage ich mich, was passieren würde, wenn es doch vorher klappen sollte (unwahrscheinlich, aber who knows?) - sollte ich ein Beschäftigungsverbot bekommen, wie wird dann das Geld berechnet, was ich erhalte? Tatsächlich von den letzten 3 Monaten, was ja dann mein Krankengeld war und viel weniger als mein normaler Verdienst ist? Oder doch auch von meinen Lohmabrechnungen bis Mai? 

Der Unterschied wäre schon recht groß.

 

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus, oder hat ähnliche Erfahrungen.

Schönen Abend euch :DRINK:

Bisherige Antworten

Re: Mögliches Beschäftigungsverbot nach Krankengeld

Das Geld das du im beschäftigungsverbot bekommst ergibt sich aus dem Gehalt der letzten 3 Monaten vor dem bv. 

Vielleicht noch gut zu wissen das Elterngeld entspricht ca. 65 % deines durchschnittverdienstes der letzten 12 monate. 

Liebe Grüße und ich weiß das System ist doof. Ich hoffe das sich euer Kinderwunsch bald erfüllt. Und ganz ehrlich es gibt einfach nie den perfekten Zeitpunkt für ein Kind. Aber man macht dann das beste draus. Kinder brauchen am Anfang nicht viel und man kann viele Dinge gebraucht Kaufen und damit den Geldbeutel schonen. 

Re: Mögliches Beschäftigungsverbot nach Krankengeld

Huhu,

 

arbeite selber im Personalbereich, die Antwort meiner Vorschreiberin ist falsch. Gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 MuSchG dürfen Zeiten, in denen du Entgeltausfall hattest (in dem Fall durch Krankengeld) nicht berücksichtigt werden. Ggf. verschiebt sich dadurch der Referenzeitraum, der zugrunde gelegt wird. Du darfst nicht schlechter gestellt werden, als hättest du kein Krankengeld bezogen.

Solltest du aber noch im Krankengeldbezug schwanger werden, könnte dieser vorrangig vor einem Beschäftigungsverbot sein, so dass du trotzdem weiter Krankengeld beziehst. Also am besten erst gesund sein ;)

Viel Erfolg und liebe Grüße

Re: Mögliches Beschäftigungsverbot nach Krankengeld

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich tatsächlich mein normales Netto hatte.

Ich wurde während einer längeren AU Zeit, durch die ich aus der Entgeltfortzahlung raus fiel, schwanger und habe das Geld für das BV nicht auf Grundlage des Krankengeld es bekommen.

Beim anschließenden Elterngeld waren die Monate mit Krankengeldbezug dann mindernd. Hatte eben einige Zeit, die dann nicht berücksichtigt wurde. Die Zeit vom BV waren aber als normale Monate berücksichtigt.

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