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liebe expertin, helfen sie mir beim antrag für elternzeit bitte *ganzliebguck*

hallo frau schleich,

könnten sie mal bitte drüber lesen ob das so in ordnung ist? ich stolper ständig wegen des urlaubsanspruches in der elternzeit *zuhülfe* und weiss nicht wen ich sonst fragen könnte. ich bin zu dusselig  das zu berechnen:-[ im gesetz steht volle kalendermonate, wären in meinem fall 9 volle monate. würde ich dann 9/12 meines urlaubs erhalten, oder um 9/12 gekürzt(8 tage)?

kurz paar eckdaten :-)

resturlaub aus 2012=1 tag, konnte wegen bv nicht genommen werden.

nicht genommener erholungsurlaub aus 2013 wg. bv=30 tage

urlaubsanspruch jhrl.= 30 tage

mutterschutz vom 15.10.2013-21.01.2014 bei et 26.11.2013

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absender

empfänger

datum

antrag auf elternzeit

sehr geehrter xx,

hiermit beantrage ich nach enden der mutterschutzfrist 10 monate elternzeit, vom 22.01.2014 -22.11.2014. danach bitte ich sie mir meinen resturlaub 31 tage, sowie den anteiligen urlaub aus mutterschutz und elternzeit zu gewähren. (muschu 2 tage, elternzeit 8 tage?41 tage gesamt urlaub)somit wäre der wiedereintritt nach gewährtem erholungsurlaub der 26.01.2015.

weiterhin wurde mündlich eine teilzeitbeschäftigung ab wiedereintritt bis zum 3. geburtstag des kindes von 15-20 std. die woche vereinbart, danach wie vertraglich festgehalten.

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wenn sie noch nen tip oder ne zündende idee haben, immer her damit.

 

lg und vielen dank

jack:IN LOVE:

Bisherige Antworten

ergänzung, hab was vergessen *ups*

oder ist es vielleicht geschickter 2 oder sogar 3 jahre elternzeit zu beantragen wegen einer evtl. folgeschwangerschaft?

wie sieht das dann mit berechnung vom elterngeld aus?

wird nach der teilzeitsumme oder nach dem einkommen vor der ersten ss berechnet?

fragen über fragen sorry dafür

 

;-)jack

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 08.10.2013, 21:23 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: ergänzung, hab was vergessen *ups*

s.o.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 08.10.2013, 21:22 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: liebe expertin, helfen sie mir beim antrag für elternzeit bitte *ganzliebguck*

Liebe jack,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage und für Ihr Vertrauen an mich als Person. Ich hoffe, Ihnen geht es soweit gut :-)

Mit  der Elternzeit verhält es sich wirklich etwas kompliziert. Ich habe mich auch diesbezüglich versucht schlau zu machen und bin dabei auf diese Seite gestoßen:

http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

Da es sich hierbei um eine Seite vom Bundesministerium handelt, sehe ich dieses als vertrauenwürdige Quelle an. Leider fehlen mir hierzu einige Daten um dieses für Sie zu berechnen, aber ich hoffe, dieser Link hilft Ihnen weiter.
Ansonsten finde ich Ihr Schreiben sehr gut formuliert. Bei noch offenen Angelegenheiten würde ich mich an Ihrer Stelle an Ihren Arbeitgeber wenden.

Falls Sie eine weitere Schwangerschaft planen, würde ich glaube ich an Ihrer Stelle gleich eine längere Elternzeit zu nehmen. Aber das ist meine persönliche Meinung ;-)

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und drücke Ihnen weiterhin ganz fest die Daumen. Lassen Sie mich es wissen, wenn der Nachwuchs da ist :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

danke für den link

Ich kenne ihn ;-)

Mir gings um die berechnung des urlaubsanspruches in der elternzeit!

Meinen ag und auch die bucHhaltung könnte ich fragen, würde aber keine vernünftige antwort bekommen. 

Hab mir gestern die finger wund gegoogelt sozusagen... das ist nämlich alles komplexer als man denkt. Morgen werde ich mal gucken ob ich ne beratung in der familienkasse bekommen kann oder bei jemandem der sich auskennt(awo, profamilia)

Wenn ich da schlauer bin sag ich ihnen bescheid und klar sag ich bescheid wenn die murmel auf der welt ist;-)

Lg und erstmal danke

Jack:IN LOVE:

wg. urlaub in elternzeit nun schlauer, kleine info für sie

huhu,

es ist tatsächlich so wie ich vermutete.

pro vollem kalendermonat wird um 1/12 gekürzt.

lg

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