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Teilzeit in Elternzeit

Hallo,

ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit mit 25h die Woche. Ich bin flexibel und arbeite als Beamtin bei der Behörde. Nun möchte mein Arbeitgeber mir Dienste vorschreiben, mich auch am Wochenende und nachts einsetzen. Mündlich, leider nicht schriftlich, wurde es anders vereinbart. Laut der Elterngeldstelle muss ich bei Zuschlägen für Nachtarbeit mein Elterngeld zurückzahlen. Mein Arbeitgeber sieht es nicht als sein Problem an und will mich mit der Drohung eines Disziplinarverfahren zur arbeit zwingen. Darf mein Arbeitgeber das? 

was steht höher, die Arbeit oder die Elternzeit? 

liebe Grüße, steffey 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 29.12.2023, 00:00 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Teilzeit in Elternzeit

Liebe Steffey, 

 

vielen lieben Dank für deine Frage. 

Die Rechtslage ist da leider etwas schwammig. Zu Nachtdiensten zwingen kann ein Arbeitgeber jedoch nicht. 

Es gibt die Möglichkeit mittels ärztlichen Attest sich von Nachtdiensten befreien zu lassen. Was die Wochenenden betrifft, ist es jedoch schwieriger. 

Vielleicht suchen Sie einmal das Gespräch mit ihrem behandelnden Arzt. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße, 

Yvonne Schleich 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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