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Arbeitunfähig schreiben lassen

Hallo habe da mal ein paar Fragen, bin jetzt in der 21+2, ich bin zur Zeit krankgeschrieben aus dem Grund das mein Vater vor 2 Wochen gestorben ist.Werde die Krankmeldung auch noch mal verlängern.Mein Freund und ich haben uns jetzt Gedanken gemacht ob ich mich jetzt Arbeitsunfähig schreiben lasse für die restliche Zeit, da ich glaube das mir das zu viel wird das Baby, meine Mutti (schlecht zu Fuss, Hüftop steht an), und dann noch Vollzeit im Einzelhandel arbeiten.Möchte lieber rechtzeitig die Notbremse ziehen,die Arbeit rechnet eh schon damit das ich nicht mehr wieder komme.Ist das so einfach möglich das das meine Ärztin macht?

Und dann würde ich gerne noch vor der Geburt die Vaterschaft Anerkennen lassen,wo muss ich da hin, da ich nicht in meinem Wohnort entbinden werden sondern in einer anderen Stadt wo meine Ärztin Belegtbetten hat.

 

Vielen Dank schon mal

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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 07.09.2013, 12:03 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Arbeitunfähig schreiben lassen

Liebe Schnecke 1981,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Zuerst einmal mein herzlichen Beileid. Ich wünsche Ihnen die nötige Kraft mit der Situation umzugehen.

Bezüfglich der Krankschreibung ist das immer eine Frage der Indikation, über die Ihr behandelnder Arzt entscheiden muss. Sprechen Sie bitte mit ihm über Ihre Probleme und Bedenken.

Wenn Sie verheiratet sind, ist im juristischen Sinne die Vaterschaft klar.
Danach ist der Ehemann der Kindesmutter auch der Vater des Kindes. Daraus ergibt sich dann auch das gemeinsame Sorgerecht. 
Heute sind viele Paare allerdings nicht verheiratet. An dieser Stelle ist es besser das der Partner die Vaterschaft vor der Geburt des Kindes anerkennt. Zur Vaterschaftsanerkennnung müssen Sie und Ihr Partner in das für Sie zuständige Jugendamt (gebunden an den Wohnort). An dieser Stelle kann dann auch das Sorgerecht geklärt werden.
Der Vater kann nach der Geburt sofort in der Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen werden. Das Standesamt kann nach der Geburt des Kindes die Vaterschaftsanerkennung entgegennehmen. Dazu sind die Personalausweise der Eltern, die Geburtsurkunde von Mutter und Vater sowie die des Kindes vorzulegen.

Es spielt keine Rolle in welcher Klinik Sie entbinden, sondern welches Jugendamt und Standesamt an Ihrem Wohnort angebunden ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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