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IVF-Indikation

Liebes Ärzteteam,
ich habe nur noch einen EL, in einer BS wurde festgestellt, dass er durchgängig und unauffällig ist. Reicht das gegebüber der Krankenkasse als Indikation schon aus?
Haben nämlich ein Problem mit der Begründung für eine IVF: wir sind beide privat versichert, wir sind nicht 100%ig gesund, aber auch nicht 100%ig krank -> bei mir Follikelreifestörung, mein Mann Asthenozoospermie (zu gut für ICSI, zu schlecht um spontan ss zu werden). Beide Kassen haben sich beim IUI-Antrag schon geweigert zu zahlen, Verursacher sei ja der andere Partner. Ich fürchte dass beim IVF-Antrag das Drama wieder los geht, weil keiner von uns "eindeutig schuld" ist und die Kassen es hin und her schieben.
Bisher insg. 7 stimulierte Zyklen mit GV und 2x stimulierte IUI (1.IUI erfolgreich, aber EL-SS, dadurch auch EL verloren). KiWu besteht seit insg. 3,5 Jahren, in ärztlicher Behandlung seit 2 Jahren.
Was sollen wir jetzt tun? Reicht es als Begründung für IVF schon aus dass nur 1 EL fehlt + Follikelreifestörung? Oder sollen wir's bei der Kasse meines Mannes versuchen mit der Begründung Asthenozoospermie? Können wir es einfach gleichzeitig auf beiden Wegen versuchen, habe Bedenken dass sich die Kassen austauschen und wir dann ganz ohne Kostenübernahme dastehen.
Viele Fragen und deshalb schon mal vorab herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Gruß Sabine
Bisherige Antworten
Experte-Nawroth
Experte-Nawroth | 28.09.2006, 17:45 Uhr
4527 Beiträge seit 03.11.2011

Re: IVF-Indikation

Solche Entscheidung trifft man nach einem ausführlichen Gespräch mit einem Paar in Kenntnis aller Befunde. Der behandelnde Arzt wird Sie dann medizinisch beraten über den sinnvollen Therapieweg. Das geht nicht per Internet.

Re: IVF-Indikation

Hallo Herr Dr. Nawroth,
die Befunde sind seit 1,5 Jahren klar -> Follikelreifestörung und nur noch 1 EL bei mir, Asthenoszoospermie bei meinem Mann (durch 3 SG bestätigt), und auch der medizinische Therapieweg ist klar, wir werden IVF machen.
Mir ging's bei meiner Frage um die krankenkassenrechtlichen Voraussetzungen, also reicht mein Befund alleine betrachtet als Indikation für IVF gegenüber meiner KK? Bzw. reicht Asthenozoospermie als alleiniger Grund für IVF aus?
Nochmals Danke und viele Grüße
Sabine
Experte-Nawroth
Experte-Nawroth | 29.09.2006, 07:31 Uhr
4527 Beiträge seit 03.11.2011

Re: IVF-Indikation

Allein die Gründe bei Ihnen sollten ausreichen.

Vielen Dank für Ihre superschnelle Antwort!

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