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Elterngeld nach Teilzeit in Elternzeit - Praxiserfahrung

Hallo zusammen,

ich brauche mal Hilfe. Ich habe auch schon mit Frau Schleich aus dem Expertenforum gesprochen, nun habe ich jedoch widersprüchliche Aussagen und mich würde interessieren, wie es bei Euch in der Realität nun wirklich mit dem Elterngeld gewesen ist.

Also zu uns:

Mein erster Sohn kam am 24.12.2017 zur Welt, ich war zwar ab September 2017 im Beschäftigungsverbot, zum Glück aber ohne jegliche Abzüge.
Ich habe dann normal ab 09.11.2017 bis 23.02.2018 Mutterschaftsgeld bekommen und ab dort 10 Monate Elterngeld bis zum 23.11.2018 und mein Mann hat auch noch zwei Monate genommen.

Seit 15.03. gehe ich wieder arbeiten, allerdings in Teilzeit in Elternzeit mit nur 22 Stunden. Ich bin derzeit am überlegen, meine Stundenzahl etwas zu erhöhen, da wir unerwartet am 30.11.2019 ein zweites Kind erwarten :) Meine Elternzeit für Kind 1 geht noch bis Januar 2020, ich hatte zwei Jahre eingereicht.

Seit Januar habe ich bis Mitte März von Ersparnissen gelebt.
Nun frage ich mich und würde gern berechnen, wie hoch mein Elterngeld für das zweite Kind sein wird und ob es sich lohnt, etwas mehr arbeiten zu gehen, oder ob ich lieber die Zeit mit meinem ersten Sohn etwas mehr genieße, bis der totale Stress mit zwei Kinder ausbricht ;)

Die Annahme war, das Monate in denen ich nichts verdient habe, ausgeklammert werden, sprich ich dann noch mal zwei Monate mehr von vor meinem ersten Sohn mit zur Berechnung heranziehe. Das Amt meint aber nun, diese 0 Euro Monate fließen mit in meine Berechnung ein und ich soll August 2017-Oktober 2017 und Januar 2019-September 2019 für mein neues Elterngeld als 12monatige Grundlage heranziehen.

Ist das denn wirklich so, dass ich Monate ohne Verdienst wirklich mit einpflegen muss? Kann mir das jemand, der selbiges durchgemacht hat, bestätigen? Es macht fast 400 Euro aus! 

Ich würde mich sehr über Hilfe im Beamtendungle freuen....

Eure Swimmy

 

 

Bisherige Antworten

Re: Elterngeld nach Teilzeit in Elternzeit - Praxiserfahrung

Hallo. Ich schlecht mich mal ein.

Ich habe damals auch drei Monate nicht gearbeitet und dann Teilzeit mit 25 Stunden angefangen bis Nummer zwei da war. Es ist tatsächlich so dass diese Monate mit 0€ einfließen.

Ich würde jedoch die Stunden nicht raufsetzten und die Zeit genießen. Jedoch weiß ich nicht wie eure finanzielle Situation aussieht.
Die Zeit ist einmalig und wenn Nummer zwei da ist, läuft vieles nur so nebenher und man bekommt kaum mit wie schnell sie doch wachsen. Ich habe mir jetzt sogar zwei Jahre Elternzeit ohne Arbeit gegönnt und lebe ein Jahr ohne Gehalt. Ich bin froh über diese Entscheidung, auch wenn ich an mein Erspartes muss.

Lg und alles Gute

Re: Elterngeld nach Teilzeit in Elternzeit - Praxiserfahrung

Hallo Swimmy,

ich schleiche mich mal ein. Evtl. kann ich dir weiterhelfen.

Vorab gesagt, am besten ruftst du mal bei der Elterngeldstelle direkt selber an. Ich habe mich damals beim Landratsamt (totaler Reinfall), bei ProFamilia (die haben sich wenigsten bei Fragen, die sie nicht beantworten konnten erkundigt) und der Eltergeldstelle telefonisch erkundigt und habe von allen drei immer verschiedene Aussagen bekommen. Die elterngeldstelle war aber um ein paar Euro hin oder her am nähesten dran.

Ich kann bestätigen, dass die 0 Monate mit einfließen. Angenommen du hättest jetzt nicht gearbeitet, würde dir nur dieser Mindestsatz zustehen.

Wie ich das sehe, kommt euer Kleiner am 30.11. auf die Welt als gehst du am 19. Oktober in den Mutterschutz. Dafür musst du deine aktuelle Elternzeit schriftlich bei deinem AG, bei dem du die Elternzeit beantragt hast, unterbrechen, damit du diese in Anspruch nehmen kannst und genauso viel Mutterschaftsgeld erhältst wie in der ersten Schwangerschaft.

Somit fallen der Monat September (Gehalt), August (Gehalt), Juli (Gehalt), Juni (Gehalt), Mai (Gehalt), April (Gehalt), März (lt. meines Wissens kommt es da auf die Gehaltszahlung an und nicht, ab wann du eingestellt wurdest. Wenn du im März Gehalt bezogen hast, fließt dies mit ein ansonsten 0), Februar (0), Januar (0), Dezember (hast du wirklich nur bis 23.11 EG bezogen oder war das ein Tippfehler. War dies ein Tippfehler, wird dieser Monat ausgeklammert und es wird dein Gehalt vor dem Mutterschutz berechnet ansonsten 0), November (Gehalt vor Geburt Kind 1), Oktober (Gehalt vor Geburt Kind 1) in die Berechnung mit ein. Jedenfalls war es bei mir so.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

LG

Re: Elterngeld nach Teilzeit in Elternzeit - Praxiserfahrung

Kann auch bestätigen, dass Monate ohne Verdienst und Elterngeldbezug mit in die Berechnung einfließen.

http://www.elterngeldrechner.de/

Ich kann dir den Rechner nur wärmstens empfehlen. Da hab ich damals alles eingegeben und am Ende hab ich auch das bekommen, was der Rechner ausgespuckt hat. Du kannst die Zeiträume mit Mutterschutz bzw Elterngeldbezug ausklammern, das Geschwisterkind wird berücksichtigt (macht ja bei unter 3 Jahren auch noch mal 75€ pro Monat).

Und du kannst eingeben, wieviel mehr du bekommst, wenn du jetzt mehr arbeiten würdest. Ob du das wirklich machen willst, musst du dir selber beantworten. Da fließen so viele Faktoren ein, das kann dir keiner abnehmen.

Mit einem Kind mehr zu arbeiten ist aber sicherlich einfacher als dann bei zweien. Morgens zwei fertig zu machen ist wesentlich mehr Stress als nur eines. Jedenfalls bei uns. Gefühlt dreimal so viel Arbeit wie bei einem Kind :GIRL 101:. Und ja, das erste Jahr mit dem zweiten Kind ist noch viel schneller rum als beim ersten. Jetzt kannst du dich voll auf das eine Kind konzentrieren, beim zweiten läuft das wahrschienlich mehr so nebenher, weil das Große immer noch bespaßt werden will (und Säuglinge sind einfach viel pfegeleichter als Kleinkinder).

Re: Elterngeld nach Teilzeit in Elternzeit - Praxiserfahrung

Nur weil ich mich beim Bürgerbüro des Ministeriums Tel.: (089) 12 611 660 beschwert habe, habe ich mein Elterngeld bekommen.Von einem Mitarbeiter wurde mir gesagt das die durchschnittliche Bearbeitungszeit jetzt schon über 50 Tage für einen normalen Fall ist. Wir bekommen aber nur 8 Wochen nach Geburt das Mutterschaftsgeld. Wie soll man danach die Miete für die Wohnung bezahlen? Bei Mietzahlungsverzug kann man schon gekündigt werden. Es ist unglaublich das die CSU es zulässt das es Bearbeitungszeiten über 50 Tage gibt. Das stellt Familien vor existenzielle Ängste und das als frischgebackene Eltern, wo man sich voll und ganz auf das Kind konzentrieren will.
Beschwerdebüro Tel.: (089) 12 611 660
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 15.00 Uhrper Fax: (089) 12 611 470

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