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PKV - Mutterschaftsgeld

Hallo Ihr Lieben,

da das Experten-Forum zur Zeit geschlossen ist, werde ich mal hier von einer Neuigkeit berichten und will auch gleich noch eine Frage loswerden. Vielleicht ist ja jemand in einer ähnlichen Situation.

Und zwar bin ich privat krankenversichert. D.h. wenn die Mutterschutzfrist (6 Wochen vor / 8 Wochen nach Geburt) beginnt, bekomme ich von der KV nicht die 13€/Tag, wie es bei der gesetzlichen KV wäre, sondern ich muss beim Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld beantragen. Dort bekommt man maximal 210€ für die gesamte Dauer. Bei der gesetzlichen KV sind es in der Summe 1.274€ (bei 14 Wochen). Das ist natürlich deutlich weniger und ich war schon schwer am überlegen, wie wir die Zeit überbrücken sollen.

Nun gab es aber eine gesetzliche Änderung, die die privaten KV bzw. die Krankentagegeldversicherungen dazu verpflichtet, den entstandenen Verdienstausfall zu übernehmen. Nun habe ich gestern mit der KV telefoniert und ich bekomme die entsprechenden Formulare zugeschickt.

Ich bin sehr gespannt, ob und wie das klappt.

Das soweit zur Information!

Nun spanne ich mal den Bogen zu meiner Frage. Und zwar habe ich im Zuge meiner Recherchen auch gelesen (nämlich hier: https://www.9monate.de/leben-familie/familienleben-beruf/mutterschaftsgeld-id94511.html), dass der Arbeitgeber bei privat Versicherten nicht dazu verpflichtet ist, den Zuschuss zum Muterschaftsgeld zu zahlen (=ursprüngliches Gehalt minus 13€/Tag).

Weiß da jemand etwas drüber? Wie müsste jetzt der Ablauf sein bzw. an wen muss ich mich zuerst wenden (Arbeitgeber oder Krankentagegeldversicherung)?

Es wäre toll, wenn da jemand was drüber weiß und das Wissen mit mir teilt. :-)

Schöne Grüße

Susi

Bisherige Antworten

Re: PKV - Mutterschaftsgeld

Hi Susi,
Leider bin ich nicht privatversichert und kenne mich nicht aus...
Mir hat aber immer geholfen das Bundesministerium zu kontaktieren. Geht auch per Mail dann hast du was schriftlich um es dem Arbeitgeber oder der Versicherung vorzulegen.
Wenn sie es auch nicht wissen können Sie vielleicht wenigstens sagen an wen du dich wenden kannst.
Oder halt ein Anwalt fragen Arbeitsrecht.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin


Servicetelefon: 030 201 791 30
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr


https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/kontakt

Hoffe dir kann bald jemand helfen.
Viele Grüße Franzi

Re: PKV - Mutterschaftsgeld

Hallo Franz,

vielen Dank für den Hinweis.

Ich habe gleich mal eine Mail an das Ministerium geschickt und angefragt.

Danach habe ich mich noch ein wenig auf der Seite umgeschaut und habe das PDF einer Broschüre über das Mutterschutzgesetz runtergeladen. Dort verstehe ich das so, wie ich es auch vorher immer dachte. Dass nämich der Arbeitgeberzuschuss immer gezahlt werden muss.

Ich halte es für möglich, dass der Autor des Textes hier bei 9monate meinte, dass der Arbeitgeberanteil am Krankenkassenbeitrag nicht zwangsweise gezahlt werden muss.

Hmm, schauen wir mal, was für eine Antwort ich aus Berlin bekomme.

Schöne Grüße

Susi

Re: PKV - Mutterschaftsgeld

Interessant .
Ich bekomme auch nix vom Arbeitgeber oder der kk , weil ich einen 450€ Job hatte und somit , wenn überhaupt , Anspruch auf die einmaligen 210€ hätte. Ich bin aber ernsthaft am überlegen ob ich mir diesen papierkram und das hin und her wirklich für 210€ antun soll... Anträge sind für mich leider überhaupt nix . Ich Verzweifle bei sowas regelrecht

Re: PKV - Mutterschaftsgeld

Hi,auch bei Minijobs weiß ich leider nicht wie die Rechtslage ist. Es gibt aber Schwangerschaftsberatungsstellen z.b von der Caritas die beraten kostenlos und helfen auch beim ausfüllen der Anträge. Einfach mal online schauen was es da so gibt bei dir in der Nähe. Ich würde mir die finanzielle Unterstützung auf jeden Fall holen!
Viel Erfolg!
Grüße Franzi

Re: PKV - Mutterschaftsgeld

Liebe Franzi,

Dein Hinweis auf das Ministerium hat mich deutlich weitergebracht. Ich hab dort angefragt und folgende Mitteilung erhalten:

"Das Mutterschutzgesetz trifft für die privat krankenversicherten Arbeitnehmerinnen hinsichtlich der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld eine eindeutige Regelung. Danach hat der Arbeitgeber auch diesen Arbeitnehmerinnen während der Mutterschutzfristen und dem Entbindungstag den Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt zu zahlen.
Zu den gesetzlichen Abzügen gehören unter anderem die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer und auch die gesetzlichen Anteile an den Beiträgen für die Bundesagentur für Arbeit.

 
Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung gehören nicht zu den zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Abzügen, sie werden bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld nicht abgezogen.
 
Arbeitnehmerinnen, die privat krankenversichert sind, haben während der Mutterschutzfristen keinen Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung, vielmehr sind in dieser Zeit sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil von der Arbeitnehmerin an die Versicherung zu zahlen."
 
D.h. ich bekomme den Arbeitgeberzuschuss, das ist im Mutterschutzgesetz so vorgeschrieben. Juhu!
 
@Nessaja: Auch wenn es ein wenig Arbeit bedeutet: 210€ finde ich, sind eine Menge Geld. Und so kompliziert scheint mir der Antrag beim Versicherungsamt nicht zu sein. Schau einfach mal rein: http://www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld.html
Nur Mut!
 
Liebe Grüße
Susi

Re: PKV - Mutterschaftsgeld

Hi Susi,
Super da sind ja gute Nachrichten.
Ich habe mich auch immer vom Ministerium beraten lassen.
Freut mich dass du deine Antworten jetzt hast.
Alles Liebe Franzi
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