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blöder Papierkram

Huhu.
Ich frage mich, wann ich meinem AG mitteilen muss, wie lange ich gerne Elternzeit nehmen will. Und, wie? Schriftlich? Gibt es wo einen Vordruck?
Wie läuft das noch gleich mit dem Mutterschaftsgeld der KK? Ich glaube der FA stellt eine Bescheinigung aus, die man dann bei der KK einreicht, richtig?
Blöder Papierkrams...Es könnte alles so einfach sein.
LG
SarahLee
Bisherige Antworten

blöder Papierkram

hallo sarah,
also du musst deinem AG 7 wochen vorher schriftlich bescheid geben wie lange du in elternzeit gehst.
und wegen dem Mutterschaftsgeld bekommst du vom FA ein Schriftstück das du dann bei der KK einreichst.
lg maike 27+6

blöder Papierkram

Hallo Sarah,
sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit musst Du Deinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange Du die Elternzeit in Anspruch nimmst.
Das kann formlos mit einem Zweizeiler passieren.
Du musst Dich auch nicht gleich für 3 Jahre verpflichten, sondern kannst auch bspw. erst ein Jahr beantragen und dann entsprechend verlängern. Die Verlängerung muß dann aber auch wieder 7 Wochen vorher eingehen.
Vor Beginn des Mutterschutzes erhälst Du eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin von Deinem Frauenarzt (Termin könnte sich ja im Laufe der Schwangerschaft verschoben haben). Diese Bescheinigung reichst Du bei Deiner Krankenkasse ein, die dann entsprechend automatisch ein Formular an Deinen Arbeitgeber schickt, in dem er Angaben zu Deiner Beschäftigung machen muß.
Parallel erhälst Du von der Krankenkasse ein Schreiben, in welchem Du Deine Bankverbindung mitteilen musst.
Von der Krankenkasse erhälst Du für die Dauer des Mutterschutzes 13 Euro pro Kalendertag. Die Differenz zu Deinem Monatsnetto überweist Dir Dein Arbeitgeber weiterhin im Rahmen der Lohn- und Gehaltszahlung (aber netto ! Mutterschaftsgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei).
Hoffe, das hilft dir weiter !
LG
Astrid

blöder Papierkram

Danke Astrid!
Hast mir sehr geholfen. Wenn ich noch fragen habe, melde ich mich bei dir. ;-)

blöder Papierkram!!! ACHTUNG!!!!! SarahLee

Wenn du anfangs nur ein Jahr planst und dich hinterher entscheidest weiter zu Hause zu bleiben verfällt das zweite Jahr Erziehungsurlaub- also verschenkt! Du mußt also für die ersten 2 Jahre entscheiden, das zweite Jahr kann sonst nur unter Zustimmung deines AG´s genommen werden- dieser aber nicht zustimmen muß. Leider hatte mir das niemand gesagt. Aber man kann ja in der Elternzeit auch arbeiten gehen bis 30 Std. pro Woche. ( vorzugsweise im 2. Jahr denn da wird es nicht auf das Elterngeld angerechnet, bzw. am Elterngeld abgezogen).

Das 3. Jahr kann dann ganz normal nach Ablauf variabel erneut beantragt werden.

SIEHE: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html

Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen. Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so hat sie sich nur bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes festzulegen.

ALSO WICHTIG!!!!! Sich Gedanken über die ersten 2 Jahre machen.

Infos gibts auf den Jugendämtern.

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