vier Wochen vor Termin
unsere Tochter wurde 4 Wochen vor dem errechneten Termin geboren (in der 36+0SSW), sie wog 3290g und ist normal entwickelt.
Könnt Ihr mir sagen, ob ich trotzdem die "Frühchenschtzfrist" von 12 Wochen nach der Entbindung in Anspruch nehmen darf und ob die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld für ein Frühchen zahlen muß?
Vielen Dank und ganz liebe Grüße
Tanja und Leonie
Re: vier Wochen vor Termin
Ich glaube, bei dir muß diese Regelung gar nicht greifen. Soweit ich weiß, verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Zeit, die sozusagen nicht genutzt werden konnte, weil das Kind zu früh kam. Das würde in deinem Fall bedeuten, daß dir sowieso 12 Wochen Schutzfrist nach der Geburt zustehen würden. Da ich Beamtin bin, weiß ich nicht, wie das mit der Krankenkasse geregelt ist. Aber eigentlich müßte dir während der gesamten Schutzzeit das Mutterschaftsgeld zustehen.
Herzliche Grüße, Ellen
Re: vier Wochen vor Termin
Re: vier Wochen vor Termin
Wenn Du eine Bestätigung vom Krankenhaus oder Arzt hast, daß Deine Mäuschen eine Frühgeburt ist, dann bekommst Du 12 Wochen Mutterschutz plus die Zeit, die Dir vorher flöten gegangen ist. Ansonsten bekommst Du nur 8 Wochen, also ganz normal. LG, Tanja
Re: vier Wochen vor Termin
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