Unfallversicherung für Tageskinder in Hessen
Versicherungsschutz für Eltern kostenlos
Frankfurt, im Oktober 2005 ? Gute Nachrichten für viele berufstätige Eltern: Ihre Kinder in Tagespflege sind ab 1. Oktober gesetzlich gegen Unfälle versichert. Bisher beschränkte sich der Versicherungsschutz auf Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studenten. Diesen besseren Schutz haben wir KICK zu verdanken, dem neuen Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Rund 60.000 Kinder profitieren bundesweit von dieser Neuregelung.
Hat das Kind in der Tagespflege oder auf dem Weg dorthin bzw. nach Hause einen Unfall, so übernehmen die Unfallkassen als gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Arzt und Krankenhaus sowie für sonstige Rehabilitationsmaßnahmen. In schweren Fällen werden Renten gezahlt. Für das Bundesland Hessen in die Unfallkasse Hessen zuständig (www.ukh.de, 069 29972-440).
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind u.a.: ?Geeignete Tagespflegepersonen? im Sinne des Gesetzes müssen kindgerechte Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Sie müssen außerdem vertiefte Kenntnisse über Kindertagespflege haben. Diese kann man zum Beispiel in Lehrgängen erwerben, die sich an dem vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Curriculum ?Qualifizierung in der Tagespflege? orientieren sollen.
Auch die hessischen Tagesmütter und ?väter stehen unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Schutz der Unfallkasse Hessen, nämlich dann, wenn sie sich um die Kinder einer einzigen Familie kümmern. Haben sie dagegen mehrere Kinder aus verschiedenen Familien zur Pflege, so sind sie selbstständig tätig und müssen sich selbst um ihren Unfallschutz kümmern (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg).
sag ich ja die ganze Zeit :-)
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