Suchen Menü

Frage habe !

Hallo,
ich bin seit heute Tagesmutter für den Sohn meiner Nichte.
Sie beginnt jetzt mit einer Ausbildung, wo sie auch nur 290?
verdient. Ich betreue ihn 5 Std. am Tag.
Nun möchte mir meine Nichte auch etas dafür bezahlen und sie hat as von Betreunungskostenzuschuß gehört.
Jetzt meine Frage, das ich zur Zeit arbeitslos bin, kann meine Nichte mich überhaubt bezahlen oder muß ich das beim Amt angeben?
Wär schön wenn man mir helfen könnte.
Liebe Grüße Sabine
Bisherige Antworten

Re: Frage habe !

Hallo Sabine!
Deine Nichte kann beim Jugendamt die Kostenübernahme beantragen, für Tanten gibt es aber soviel ich weiß noch weniger Betreuungsgeld.
Zu Deinem Arbeitslosengeld kannst du was dazuverdienen, ich weiß aber nicht wieviel. Das kann man aber dort nachfragen.
Und ob es einen Unterschied gibt,das das Betreuungsgeld vom Jugendamt(Steuergelder) oder von Privat kommt, weiß ich auch nicht.
Schöne Grüße Claudia.

Re: Frage habe !

Hallo Sabine,
soweit ich weiß, darfst Du 100 ? dazu verdienen. Von dem Geld als Tagesmutter wird aber nicht der gesamte Betrag angerechnet, da dieser sich in Pflegegeld (Deine Ausgaben: Essen + Trinken für das Kind, Abnutzung Wohnung usw.) und in Erziehungsgeld (die eignetliche Aufwandsopauschale, die Du für das Kind verdienst) aufteilt.
Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, aber bei uns in Hamburg gibt es unabhängige Stellen, die man fragen kann und die einem alles ausrechnen, bevor man das Amt einschalten muss. Das wäre bei uns in Hamburg der Stadtteilladen. Gibt es bei Euch sowas vielleicht auch?
Lieben Gruss kaja o.
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen