Kostenübernahme für 2. Kind durch PKV
ich hatte schon geschrieben, dass wir per Rechtsanwalt mit Klage gedroht hatten und dann unsere PKV die Kosten anstandslos übernommen hatte.
Hier einige Begründungen und Urteile unseres Anwalts:
Es ist zu beachten, dass eine Familie mit 2 Kindern allgemein als "Normgröße" angesehen wird (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2004, S. 1546 f.).
Die 12. Kammer des LG München (Az. 12 O 9128/04) hat entschieden, dass der Versicherte Anspruch auf Kostenübernahme bis zu vier Zyklen, längstens bis zur Geburt des 2. Kindes hat (ähnlich LG Landshut NJW 2000, S. 2752 ff., OLG Düsseldorf VersR 2004, S. 1546, AG Berlin-Charlottenburg, VersR 1989, 1255;).
Auch der BGH hat in der Entscheidung VersR 1987, 1107 die Grenze der Einstandspflicht bei drei Versuchen noch nicht als überschritten angesehen.
Die 25. Kammer des LG München hat hingegen die durchschnittlichen Kosten einer künstlichen Befruchtung als "Budget" aufgestellt und dieses als maximal der Versichertengemeinschaft zumutbare Kosten angesehen (Az. 25 O 7593/02).
Wir hatten für Robin damals nur eine ICSI und einen Kryoversuch "benötigt". Deshalb muss man im einzelnen gucken, ob diese Argumente immer auch passen, wenn man schon mehr Versuche für das 1. Kind verbraucht hat.
Ich wünsche allen Betroffen, den Erfolg, den wir hatten bei unserer PKV. Lasst Euch nicht unterkriegen und geht notfalls zum Rechtsanwalt!!! Selbst wenn Ihr keine Rechtschutzversicherung habt wie wir, sind die Kosten doch geringer als, wenn Ihr die Behandlungen selbst zahlen müsst.
Eine andere Alternative bei einer Konstellation wie unserer (Mann Verursacher und PKV, Frau GKV) wäre gewesen, zumindest von der GKV der Frau 50% der Kosten erstattet zu bekommen. Das machen die wohl auch häufig.
GLG
Tania
Dankeschön!
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