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@ALL bzgl. KINDERKRANKENGELD

Ich hab das Posting wieter unten nur überflogen aus Zeitgründen. Hier hab ich Euch mal was dazu rausgesucht. Im übrigen handelt es nich nicht um UNBEZAHLTEN URLAUB. Es sei denn, man hat die 10 Tge voll.
"Wenn ein Kind krank wird und es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass Vater oder Mutter zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Kindes nicht zur Arbeit gehen, so bekommt der versorgende Elternteil Krankengeld. Das Kind muss unter zwölf Jahren sein und keine andere im Haushalt lebende Person in der Lage sein, das Kind zu pflegen. Dazu zählen der im gemeinsamen Haushalt lebende, nicht berufstätige Ehepartner des Versicherten, die Großeltern oder andere Personen, die im Haushalt leben. Auf Verwandte oder Nachbarn kann nicht verwiesen werden. Der Anspruch gilt nur für gesetzlich krankenversichert Kinder.
Pro Kalenderjahr besteht Anspruch für höchstens zehn freie Arbeitstage. Alleinerziehende mit alleinigem Personensorgerecht für das Kind können höchstens 20 freie Arbeitstage pro Kind in Anspruch nehmen. Insgesamt dürfen jedoch 25 Arbeitstage pro Elternteil oder 50 Arbeitstage bei Alleinerziehenden pro Kalenderjahr nicht überschritten werden.
Bei Selbstständigen beginnt der Anspruch auf Kinderkrankengeld erst von dem Tag ab, an dem Anspruch auf reguläres Krankengeld besteht also ab der siebten Krankheitswoche des Kindes. Hat der Versicherte ein vorgezogenes Krankengeld, so gilt der Anspruch entsprechend früher. Aber: Nachfragen lohnt sich. Denn manche Krankenkasse zahlen bereits vom ersten Tag an.
Das Kinderkrankengeld ist genauso hoch wie das Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit und richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent vom Brutto-Entgelt. Zusätzlich sind gesetzlich Versicherte während der Zeit des Krankengeldbezugs von der Zahlung des Beitrags zur Krankenversicherung befreit." Quelle: Eltern
LG S.
Bisherige Antworten

Re: @ALL bzgl. KINDERKRANKENGELD

uuuups.....hab grad gesehen, daß Daggi schon das SGB kopiert hat. Dann dürften ja alle Unkalrheiten beseitigt sein?
LG S.
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