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Ich könnt grad explodieren.... blöde Ämter...

Hallo!
Da sagt man den Ämter bescheid sobald sich etwas geändert hat und dann drücken die noch einem den SPruch "Ja sie haben ja gegen die Mitteilungspflicht verstoßen..." Wie ich habe gegen die Mitteilungspflicht vrestoßen?! Große Frgaezeichen in meinen Augen... Da meint dieser Idiot von Sachbearbeiter ich hätte gegen meine Mitteilungspflicht verstoßen... Aber ich verstoße doch nicht gegen meine Mitteilungspflicht, wenn ich am 17.7. den Beschied bekomme und die Kopie des Beschied inklusive eines Schreibens am 18.7. im Briefkasten von dem Amt ist, wo habe ich denn da gegen die Mitteilungspflicht verstoßen?! Nur weil ich rückwirkend eine Zahlung erhalten habe?! Ich habe dem Amt ja sogar mitgeteilt das ich Antrag auf Unterhaltsvorschuß gestellt habe... Ne also der bekommt nen Brief von mir, so geht das ja nu nicht...
Liebe Grüße von einer sehr erbosten Stefi
Bisherige Antworten

Mach den Kerl platt *lol*

Hi Stefi,
was für´n Sesselpupser! Da würde ich auch eine fette Beschwerde schreiben!!! Noch schneller kann man es ja wohl nicht mitteilen, als du es gemacht hast!
LG, Nicole

Re: Mach den Kerl platt *lol*

Huhu!
Ja das denke ich ja auch... Ich werde ihm auch gleich noch was dazu sagen, aber gestern ging das echt mal gar nicht, war so sauer jedesmal wenn ich nur daran gedacht habe hätte ich explodieren können. Ich denke der hat das einfach nicht richtig gelesen, der hat nur gesehen "Nachzahlung ab 1.6...." und da war für den alles klar, aber nene nisch mit de Comander ;)
Liebe Grüße Stefi
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