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Frage an die Bankerinnen

Was kann ich als "Privatfrau" einer Bank gegenüber an Verzugszinsen berechnen ?
Hintergrund: eine "Mutter" von mir (Tageskind) hat vor 12 Tagen eine Überweisung für mich fertig gemacht (mehrere hundert Euro), die bis heute nicht angekommen ist. Die Postbank versprach zwar sich drum zu kümmern, kann aber wohl nicht nachvollziehen, wo das Geld geblieben ist *wunder*. Auf jeden Fall stinkts mir tierisch, weil es schon das zweite Mal ist, dass das so lange dauert (letzten Monat hat die Überweisung 6 Tage gebraucht).
LG Uta
Bisherige Antworten

Re: Frage an die Bankerinnen

Hallo Uta!
Ist die Postbank Deine Bank oder die der anderen Mutter?
I.d.R. sind Überweisungen innerhalb von 2 Werktagen verbucht. Ich würde schätzen, dass a) entweder die Mutter die Überweisung später abgegeben hat oder das Konto z.B nicht genügend gedeckt war oder b) dass ein Zahlendreher in der angegebenen Kontonummer ist oder diese nicht eindeutig ist und deswegen der Betrag erst verspätet gebucht wird. Wo das Geld geblieben ist, kann die überweisende Bank ganz einfach anhand eines Nachforschungsauftrag stellen ...wenn es allerdings nicht deren Fehler ist, kann es sein, dass sie Deiner Mutter Gebühren dafür berechnen.
LG Claudia

Re: Frage an die Bankerinnen

Also es ist die Bank der anderen Mutter. Sie hat die Überweisung Montag abgegeben, bearbeitet wurde sie am Mittwoch. Zahlendreher oder sonstiges sind wohl schon ausgeschlossen. Deckung des Kontos ? Hmmm, keine Ahnung, das wär natürlich ne Möglichkeit, aber das wird mir die Mutter ja nicht auf die Nase binden. Kann ich denn nun Zinsen verlangen, wenn es nicht Schuld der Mutter ist ?
LG Uta

Re: Frage an die Bankerinnen

Mal langsam, es ist zu warm. Sie hat sie Montag abgegeben, 2 Tage später ist sie bearbeitet worden und 12 Tage später war sie bei Dir??? Willst Du denn von Deiner Bank Geld oder von der anderen?
Ich glaube, da hat Du nicht viele Möglichkeiten Geld zu verlangen, wenn Du nicht zweifelsfrei beweisen kannst, wer Schuld an der Schlamperei ist...Du müsstest Dich an die Mutter wenden, die Bank der Mutter zahlt Dir bestimmt nix, was hätten sie davon...als Nichtkunde kannst Du ihnen nicht verloren gehen und vor Gericht wirst Du wegen 1,50 auch nicht gehen. Die Mutter könnte höchstens die ihr berechneten Kosten von Dir vorlegen, wenn es Bankschuld ist zahlen sie ihr das bestimmt aus Kulanz zurück.
Wenn Deine Bank Schuld ist machen die bestimmt auch aus Kulanz was, aber wenn nicht bekannt ist wer Schuld hat, würde ich als Bankangestellte auch nichts erstatten.
LG Claudia

Re: Frage an die Bankerinnen

Ne, nochmal von vorn:
am Montag,den 10.Juli hat sie die Überweisung bei der Postbank abgegeben
am Mittwoch, den 12.Juli ist sie das erste Mal bearbeitet worden (wohl ins System eingegeben)
und bis heute (21.Juli) ist das Geld NICHT bei mir angekommen, und die Postbankleute "finden es nicht".
So, und jetzt würde ich von denen gern 1.)mein Geld haben und 2.) die Verzugszinsen dazu
Jetzt klar ? LG Uta (es geht da um einen Betrag von mehr als 400 Euro)

Re: Frage an die Bankerinnen

Dann muss Deine Mutter veranlassen, dass sie das Geld finden. Sie muss einen Nachforschungsauftrag stellen und dann findet die Postbank das Geld auch ( ist natürlich mit Arbeit verbunden ;-) ...und evtl etwas Zeit)
Du hast gegenüber der Postbank gar keine Ansprüche, nur gegenüber der Mutter.
LG Claudia

Re: Frage an die Bankerinnen

OK, das war jetzt klar :-) Danke !! LG Uta

Re: Frage an die Bankerinnen

Hi Uta,
Mal eine "dumme" Frage: warum lässt dir das Geld nicht einfach zum rechten Zeitpunkt mit dem Kind zusammen mitbringen und gegen eine Barquittung bezahlen??? Spart Ärger und stellt sicher (wo das nicht nur ein Mal passiert ist!), dass alles fristgerecht klappt.
LG Jenny

Re: Frage an die Bankerinnen

Hallo Jenny,
weil die gute Frau selbst Bankerin ist und ich eigentlich dachte, dass somit eine Online-Überweisung für sie das kleineste Problem sei. Dass sie natürlich für eine schriftliche Überweisung erst zu einer anderen Bank rennen muss, das war mir bis letzten Monat neu *ärger*. Das andere Problem ist, dass man als arbeitende Mutter Barzahlungen an die Tagesmutter nicht von der Steuer absetzen kann. Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen.
LG Uta

Re: Frage an die Bankerinnen

Hi Uta,
bist du sicher das nur Ü. akzeptiert werden?? Wenn du alles, mit Verträge & Co vorlegen kannst, ist das vermutlich auch kein Problm eine Quittung beizulegen. Na ja und wenn das bei einer Bankerin zum zweiten Mal so läuft, würde ich hellhörg werden... vielleicht hatte sie zu dem Zeitpunkt nicht genug zur Verfügung???
GLG Jenny

Re: Frage an die Bankerinnen

Ich vermute das inzwischen auch, aber ich werde es ihr nicht nachweisen können, da ICH ja kein Kunde dieser Bank bin:-:((. Dabei haben wir ein recht gutes Verhältnis zueinander und haben auch über ihre Trennungsprobleme geredet usw. Da könnte sie doch einen Ton sagen, wir würden eine Lösung finden. ABer so finde ich das echt sehr unbefriedigend.
LG Uta
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