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@ingeborg

hallo,
zum thema testament würde mich noch eine andere sache interessieren:
wie ist es, wenn z.b. einer oder beide ehepartner nach einem unfall im koma liegen. ich habe gehört, daß im falle einer geschäftsunfähigkeit der staat einen vertreter einsetzt und das nicht automatisch dem ehegatten oder den kindern zufällt.
ausserdem würde mich noch interessieren, was mit minderjährigen kindern in diesem fall passieren würde. oder springt da die verfügung aus dem testament automatisch ein?
sorry fürs nerven.
lg
angela
Bisherige Antworten

Re: @ingeborg hab auch ne Frage

Wie ist das: mein großer ist nicht von meinem jetzigen Mann,sollte mir was passieren, bleiben ja die 3 leiblichen bei meinem Mann schon klar aber was ist mit meinem großen?
Er hat zu seinem "Erzeuger" kein Kontakt will er auch nicht, muß er dann zu Ihm???
Noch was: man kann doch schriftlich fest legen wenn uns was passiert,das meine Schwester die Kinder bekommt,was ist mit dem Haus was wir letztes Jahr bauten? Damit die kinder nicht aus ihrer vertrauten Umgebung raus gezogen werden,kann man auch festlegen das meine Schwester mit Familie das Haus bekommen?
LG und Danke für Deine Antwort Sylvette

Re: @ingeborg hab auch ne Frage

Hi, dafür gibt es Sorgerechtsempfehlungen. Letztendlich liegt es dann in der Hand des Jugenamtes und des Gerichtes, aber wenn im Testament angeordnet wird, wer Vormund werden soll, wird sich darüber auch nicht hinweggesetzt.
In dem Testament kann man die Schwester eben als Vormund einsetzten und eben die Auflage machen, daß sie in das HAus ziehen soll, es dafür eben auch nutzen darf, oder sie als Vermächtnisnehmerin einsetzen, oder als Vorerbin, bis die Kinder groß sind.
Da gibt es viele Varianten, die möglich sind.
Hat bezüglich des Großen der Vater noch Sorgerecht??
Dann sieht es etwas anders aus.
LG von Ingeborg

Re: @ingeborg hab auch ne Frage

Liebe Ingeborg,
nei´n,wir waren zum glück niiiieeee verheiratet.
Es ist nur wenn mir mal *holzklopf* jetzt etwas passiert,mein jetziger Mann hat Phili nicht adoptiert nur seinen Namen hat Phili kann ich es jetzt anordnen das Philipp bei seinen Geschwistern und stiefvater bleibt.
Sein "erzeuger" zahlt nur Unterhalt,sie haben kein Kontakt weil Philipp das so möchte,er wird im Januar 14J.
oh man ich danke dir ganz doll LG Sylvette

Re: @ingeborg hab auch ne Frage

Hallo, ja das geht und wird wohl bei der Kindeswohlprüfung auch so ergehen, denn ein unbekannter biologischer Vater entspricht in der Regel nicht dem Kindeswohl.
LG von Ingeborg

Re: @ingeborg

Hi,
Testamentgreift nur bei Todesfall, wird aber als Interessensanhaltspunkt und Wille als Anhaltspunkt herangezogen. Für soetwas kann man zu Lebzeiten Vollmachten erteilen. SOll ich eine in den Verteiler einstellen???
Dazu gibt es die Möglichkeiten eine Vorsorgeverfügung zu machen. Dafür werde ich mal einen Link mit Infos durch den Verteiler jagen.
LG von Ingeborg

Re: @ingeborg

Ingeborg, du bist ein Schatz!!
Schickst du das noch durch den Verteiler, dann schaff ich dieses Jahr vielleicht endlich das alles fertig zu bekommen was ich schon seit felix's geburt geregelt haben wollte.
Ganz liebe Grüße aus dem regnerischen Süden
Angela

mach ich, hier scheint die SOnne!!! LG

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