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Teilzeitarbeit während Elternzeit PLEASE HELP !!

Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir aus Erfahrung bei meinen Fragen helfen, bin etwas verunsichert, ob ich wirklich alles richtig gemacht habe, weil die Personalabteilung meiner Firma nichts peilt *grummel*
Also, hier die Fragen ;-)
- Es ist doch korrekt, dass ich gesetzlich zunächst nur für 2 Jahre Elternzeit verbindlich angeben muss, ein drittes Jahr im Rahmen der Fristen noch nachmelden kann?
- Ist es richtig, dass ich beim Antrag auf Elternzeit noch nicht angeben muss, ob und wann ich während dieser Zeit in Teilzeit arbeiten möchte?
- Ich habe aber auch einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeittätigkeit während der Elternzeit, oder? Ich verliere dadurch nicht den Anspruch auf meinen Vollzeitjob nach der Elternzeit?
- Wenn ich in der Elternzeit in meiner Firma irgendwelche Tätigkieten ausübe, ich verliere dadurch doch nciht meinen Anspruch auf meinen alten Job oder einen vergleichbaren nach der Elternzeit?
Puh, viele Fragen, ich weiss. Bin aber sehr sehr dankbar, wenn sich hier einige die Zeit nehmen, mir diese zu beantworten, damit ich dann gestärkt meiner spinnerten Firma entgegentreten kann ! DAAAANNNKKKEEE!!!
LG
Sibylle
Bisherige Antworten

Re: Teilzeitarbeit während Elternzeit PLEASE HELP !!

Hallo Sibylle,
Du mußt Dich zunächst für die folgenden 2 Jahre festlegen. Wenn Du in der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchtest, mußt Du das 8 Wochen vorher schriftlich beantragen. Es gibt seit 1.1.2001 einen "gesetzlichen Anspruch" auf Teilzeit in der Elternzeit, den man bei Ablehnung jedoch einklagen muß. Da kannst Du Dir also gleich einen neuen Job suchen. Nach der Elternzeit hast Du das Recht auf die alte Arbeitszeit und die alte Tätigkeit.
Ich nehme an, Du hast bereits die Broschüre über Elternzeit vom Bundesministerium für Familie. Unter www.bmfsfj.de kannst Du Dir sie auch schicken lassen. Dort steht alles drin. Ich habe mich mit meinen Fragen damals sogar direkt per Email ans Bundesministerium gewendet und Antwort bekommen, da sich die am Versorgungsamt mit dem neuen Gesetz nicht auskennen.
Ich würde Dir aber raten, es mit der Personalabteilung und Chefs so auszuhandeln. Denn den gesetzlichen Anspruch müßte man einklagen. Du kannst Ihnen ja mal die Broschüre geben. Und bei mir und meinem Mann hats geklappt, obwohl in seiner Firma die Personalabteilung aus 1 Person besteht und der auch keine Ahnung vom Gesetz hatte. Mein Mann arbeitet nachmittags und ich ab Oktober vormittags.
Uns gefällt übrigens auch Wave+Gothic, allerdings stille ich und kann z.Z. nicht in die Disco.
Viel Glück, Martina

Re: Teilzeitarbeit während Elternzeit PLEASE HELP !!

Hallo Sibylle,
Du liegst mit all Deinen Vermutungen richtig!
Erst auf 2 Jahre die Elternzeit festlegen, während diesen 2 Jahren kannst Du einen formlosen Antrag auf Teilzeit stellen. Dein eigentlicher Vertrag wird dadurch nicht berührt.
Wenn Du Dich NICHT mit Deinem Chef über die Teilzeit einigen kannst, dann hast Du ein Recht auf eine zweimalige Verkürzung Deiner Arbeitszeit während Deiner Elternzeit mit einer Arbeitszeit zwischen 15 und 30 Stunden. Der Betrieb kann dieses dann nur aus DRINGENDEN betrieblichen Gründen ablehnen (was dringend ist, ist leider nirgens geklärt. es gibt auch noch keine Musterprozesse). Wenn Dein Antrag abgelehnt wird, muss die Ablehnung begründet sein!!
Ich würde Dir raten, so bald Du weisst, wann Du wieder in den Beruf einsteigen willst, dann auch den Antrag zu stellen. Vielleicht ist dann noch keine andere für Dich als Vertretung eingesestellt worden.
Wenn Du nach vier Wochen auf Deinen Antrag keine Reaktion erhalten hast, gilt er als genehmigt!
Ich hatte auch 2 Jahre Elternzeit beantragt, wollte aber nch einem Jahr wieder arbeiten. Der Personalchef sagte mir, ich hätte zwar ein Recht auf Teilzeit, er würde meinen Antrag aber ablehnen - ich könne ja klage (wortwörtlich!).
Oki, Diskussion mit dem Personalchef unsinnig: nach einem halben Jahr Elternzeit habe ich Teilzeit beantrag - und problemlos genehmigt bekommen!! ;o)
Also bloß nicht abschrecken lassen.
Viel Glück
Judie
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