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Kinderwagen im Stiegenhaus - Wieviele dürfen da

stehen bleiben????
Liebe Mitmütter und Mitväter!
Hab mich gerade geärgert!!! Grrrr.... über unsere Hausmeisterin, die gemeint hat ich dürfe nicht 2 Kinderwägen gleichzeitig im Stiegenhaus stehen haben, weil mit 2 gleichzeitig kann ich ja eh nicht fahren. Ich meinte, und wenn wir dann 2 Kinder haben? Na dann auch nicht, da kann ich trotzdem immer nur mit einem Wagen fahren. Wenn mein Mann da ist, können wir aber sehrwohl zu zweit fahren, muss ich da jedes Mal den Kinderwagen aus dem ohnehin engen Kellerabteil hervorkramen?
Eigentlich stehen sie in so einer Art Wirtschafts-Loggia, die zum Balkon weiterführt und zur Belüftung des Stiegenhauses und als Fluchtweg dient. Der Fluchtweg wird nicht verstellt, man kann ungehindert durchgehen. Und sonst regt sich auch keiner auf, zumindest nicht in unserem Stockwerk. Kinderwagenraum haben wir keinen, nur einen Fahrrad Abstellraum (rammelvoll) und einen Moped-Abstellraum(stinkt nach Treibstoff).
Kennt sich da jemand von Euch aus? Wie sieht denn das rechtlich aus? Wär Euch echt dankbar, damit ich das nächste Mal wenn ich ihr begegne auch was entgegnen kann.
Nehm mir das wahrscheinlich auch ein wenig zu sehr zu Herzen *SSHormongebadet*
Lg, Michaela + Noah 20mon + Würmchen 30+0
Bisherige Antworten

Re: Kinderwagen im Stiegenhaus - Wieviele dürfen da

hallo michaela,
spontan und aus dem bauch heraus hätte ich gesagt, dass überhaupt keine kinderwägen im stiegenhaus stehen dürfen...
habt ihr vielleicht eine hausordnung, wo eine diesbezügliche regelung drinnen steht?
lg, christine

Re: Kinderwagen im Stiegenhaus - Wieviele dürfen da

Hallo!
Da gelten feuerpolizeiliche Regeln - und die sind sehr streng. An und für sich darf gar nix stehen, ausser das Stiegenhaus ist sehr breit. Ich glaube, es geht um eine Breite von mindestens 1,10 Meter, aber ganz sicher bin ich mir nicht, kann auch mehr sein...
Aber grundsätzlich würde ich bei der Hausverwaltung nachfragen bzw. die Hausordnung anschauen.
LG
Birgit

also bei uns ist es so.......

Hi,
unser Treppenhaus ist im Freien, und wir haben das Glück, dass wir einen Platz unter der Treppe für den KiWa haben. Sonst dürften wir ihn nicht im Treppenhaus stehen lassen, sonder müssten lt. Hausordnung den Radkeller benützen.
LG Kerstin
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