Samenspende

Bevor ein Freiwilliger eine Samenspende abgeben kann, finden verschiedene Untersuchungen statt

Bevor ein Freiwilliger eine Samenspende abgeben kann, finden verschiedene Untersuchungen statt
(Foto: Dynamic Graphics Value)

Kann ein Paar auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen, weil die Qualität des Samens nicht für eine Befruchtung ausreicht, kann sich das Paar dazu entscheiden, ein Kind mittels Samenspende zu zeugen. Dies geschieht im Rahmen einer künstlichen Befruchtung bei der Samenübertragung (donogene Insemination). Hierfür wird der Samen eines freiwilligen Spenders verwendet. In Samenbanken werden diese Proben tiefgefroren (kryokonserviert) und den reproduktionsmedizinischen Zentren bei Bedarf für eine Samenübertragung zur Verfügung gestellt.


Anforderungen an Samenspender
Untersuchungen vor einer Samenspende
Rechtliche Aspekte der Samenspende

Anforderungen an Samenspender

Potentielle Spender müssen verschiedene Qualitätskriterien erfüllen, um regelmäßig Samenspenden in einer Samenbank abgeben zu können. Vor der Aufnahme finden deshalb ein Aufklärungsgespräch und verschiedene Untersuchungen statt.

Samenspender sollten gesund sein. Das bedeutet, dass sie keine Dauermedikation erhalten und keine Erbkrankheiten aufweisen dürfen. Bei ihnen selbst und bei Familienmitgliedern dürfen keine chronischen Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes mellitus, Epilepsie oder Rheuma vorliegen. Die potentiellen Spender müssen volljährig und sollten nicht älter als 40 Jahre sein. Daneben muss auch die Qualität des Spermas hohen Anforderungen gerecht werden.


Untersuchungen vor einer Samenspende

Bevor Männer als Samenspender aufgenommen werden, geben sie eine Samenprobe ab. Diese wird auf bestimmten Eignungskriterien überprüft. Nach einer Blutentnahme wird der Samenspender auf folgende Infektionskrankheiten getestet:



Besteht der Verdacht einer Infektion, werden weitere Untersuchungen, beispielsweise auf Herpes simplex oder HPV durchgeführt.

Jede Samenprobe wird zunächst tiefgefroren und erst freigegeben, wenn ein Gesundheitscheck sechs Monate später keine Hinweise auf Erkrankungen liefert. Damit soll verhindert werden, dass durch die Samenspende Infektionskrankheiten übertragen werden. Denn der Nachweis auf eine Erkrankung kann in einigen Fällen erst nach mehreren Monaten Wartezeit erbracht werden.


Rechtliche Aspekte der Samenspende

Der Samenspender erhält von der Samenbank weder Informationen über die Paare, denen er zu einem Kind verhilft noch über die Kinder, die durch seine Samenspende gezeugt werden. Gegenüber den Eltern und den Kindern kann er daher keine Ansprüche geltend machen.

In Deutschland ist die Samenspende nicht anonym. Ein mit Spendersamen gezeugtes Kind (nicht die Eltern) kann nach Erreichen der Volljährigkeit verlangen, Einsicht in die Aufzeichnungen über die Person des Samenspenders zu erhalten.

Einige rechtliche Aspekte sind in Deutschland in Bezug auf die Samenspende und ihre Folgen jedoch nicht eindeutig geklärt. So besteht beispielsweise Klärungsbedarf, inwiefern einem Samenspender und dem durch Insemination entstandenen Kind vermögens- oder unterhaltsrechtliche Pflichten und Ansprüche entstehen. Daneben fehlen Regelungen zur Samenübertragung mit Spendersamen (donogene Insemination) bei alleinstehenden Frauen oder Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben.



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Quelle:
Richtlinien des Arbeitskreises für donogene Insemination zur Qualitätssicherung der Behandlung mit Spendersamen in Deutschland. Fassung vom 08. Februar 2006

 

Autor: Jessica Schmid 
Letzte Änderung am: 12.05.2009