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Elterngeld

Hallo liebes Experten Team

Meine Name ich Kathrin 29Jahre,verheiratet.   ich habe eine 7 Monate alte Tochter geb.am 12.04.14

Der zeit bin ich in der 15 SSW ET ist der 10.05.15

Meine Elternzeit geht noch bis 11.04.15, ich wäre da nach eigendlich Arbeitssuchen. Mein Alterarbeitsvertrag lief mit beginn der Mutterschutzes aus.

Jetzt meine Frage, wie hoch wird mein Elterngeld sein für das neue Baby und wer übernimmt das Mutterschutzgeld? Meine info die ich von der Krankenkasse bekommen habe ist. Das ich keinen Anspruch auf Mutterschutzgeld von denen habe. Ich weis auch das ich vom Arbeitsamt (ALG1) auch nix bekommen werde, da ich nicht vermittelbar bin.

Hoff das mir jemand weiterhelfen kann, bin total ratlos und weiß nicht wie es weiter gehen soll.

Liebe Grüße Kathrin

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 13.11.2014, 13:58 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld

Liebe Kathrin, 

vielen Dank für Ihre Frage.

Meines Wissens nach, haben Sie als zur Zeit Arbeitslose keinen Anspruch auf Mutterschutzgesetz- leider.

Beim Elterngeld verhält es sich so:

Beim ALG I 
Die Höhe des Elterngeldes wird aus dem Erwerbseinkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt errechnet. Arbeitslosengeld zählt bei der Berechnung des Elterngelds nicht mit, weil es eine Lohnersatzleistung ist. Wenn der Antragsteller zum Beispiel sieben Monate arbeitslos war, wird das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der restlichen 5 Monate berechnet.
 
Besteht sowohl ein Anspruch auf Arbeitslosengeld als auch auf Elterngeld können folgende Varianten gewählt werden:
 
  • es können Arbeitslosengeld plus 300€ Elterngeld Mindestsatz bezogen werden. (Arbeitslosengeld I wird auf das Elterngeld angerechnet mit Ausnahme des Mindestsatzes in Höhe von 300€) Allerdings ist zu beachten, dass Sie Arbeitslosengeld nur erhalten wenn Sie dem Arbeitsmarkt mindestens 15, höchstens 30 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen.
     

  • Es kann Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des ausfallenden Einkommens bezogen werden. Anschließend können Sie Ihren Restanspruch auf ALG I geltend machen, durch die Elternzeit verkürzt sich die Anspruchdauer auf ALG I nicht. Allerdings sollten Sie bei dieser Lösung darauf achten, wie Sie sich versichern müssen bzw. versichert sind und ob Sie dann dabei nicht draufzahlen müssen.

Beim ALG II 
 
Elterngeld wird gezahlt– in Höhe des Mindestsatzes. Bisher war das Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich bei diesen Leistungen anrechnungsfrei. Seit 1. Januar 2011  wird das Elterngeld beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag  vollständig als Einkommen angerechnet.
 
Sonderregelung Elterngeldfreibetrag
Elter die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt eines Kindes ein Erwerbseinkommen hatten, erhalten jedoch einen Elternfreibetrag. Er entspricht dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt höchstens 300 Euro.
 
(Quelle: mein-Elterngeld.de
 
Ich hoffe,ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, sich bei solchen Fragestellung persönlich an Pro Familia zu wenden. 
 
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeld

Danke erst mal, so richtig hilft es mir nicht. Aber ich werde eh noch mal zu Pro Familia gehn bzw. zur Elterngeld kasse gehn. Den so wie sie es erläutern würde es ja heißen das ich 14 Woche ( Mutterschutzzeit) kein Geld bekommen würde,  da keiner greift.

 

Liebe Grüße Kathrin

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 13.11.2014, 14:20 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld

Liebe Kathrin, 

Ich habe mich gerade bezüglich des Mutterschaftsgeldes bei Pro Familia erkundigt.

Demnach erhalten Empfänger von ALG I Mutterschaftsgeld in Höhe der monatlichen Arbeitslosengeldzahlungen von der Krankenkasse. Beim Alg Il besteht leider kein Anspruch auf Mutterschutzgeld. Hier werden die normalen monatlichen Leistungen gezahlt.

Ich würde an Ihrer Stelle auch nochmal bei der Krankenkasse nachharken. 

Pro Familia ist ansonsten eine gute Adresse. Bei einem persönlichen Gespräch lässt sich vieles einfacher klären.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeld

Hallo ich erhalte aber kein ALG1 sondern Elterngeld,bei beginn des Mutterschutzes 29.3.2015. Das ist doch das Problem und keiner fühlt sich so richtig zuständig für mich. Immer werde ich von einem zum.anderen geschickt. War bei.meiner Tochter dieses Jahr auch das Problem. Da beginn des Mutterschutzes 1ster Arbeitlosen Tag gewesen wäre und ich ja im Mutterschutz keinen anspruch, habe auf alg1. Zum Glück hat icj probleme in ss.das war für mich der Vorteil. Und erhielt Mutterschutzgeld. 

Stehe also vor einen großen probelm und hoffe auf eine sonderLösung

 

Ich bedanke mich für ihre Bemühungen. Und wünsche ein schönesWochenende liebe grüße Kathrin

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 15.11.2014, 09:33 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld

Liebe Kathrin, 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

Bitte gehen Sie zu Pro Familia. Es ist wirklich eine schwierige und komplexe Situation. Ansonsten würde ich Ihnen raten, sich anwaltlichen Bestand zu suchen. Irgendwer wird zuständig sein,wobei ich am ehesten auf die Krankenkasse tippe. 

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir eine kurze Rückmeldung geben, inwiefern sich die Situation geht klärt hat.

Ich drücke Ihnen ganz doll beide Daumen und hoffe,dass sich schnell eine Lösung findet. 

Wünsche Ihnen und Ihrer Familie ebenfalls ein schönes Wochenende. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeld

Danke 

Ja ich werde mich melden, wird aber sicher erst im neuen Jahr.

Bis dahin alles gute, und danke für ihre mühe. LiebeGrüßeKathrin

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 19.11.2014, 17:54 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld

Ich wünsche Ihnen ebenfalls weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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