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Auszahlung Urlaub und Überstunden.

Hallo liebes Expertenteam,

Ich bin in einem befristetem Arbeitsverhältnis, dass am 31.12.2016 endet. Mein Et ist am 02.08.2016. Ich bin seit Januar 2016 im BV.
Da ich meinen kompletten Urlaub 2016, Resturlaub 2015 und meine Überstunden nicht abbummeln/ nehmen konnte, habe ich meinen Arbeitgeber inzwischen mehrfach um die Auszahlung meines Urlaubs, der Überstunden gebeten. Bis heute ohne Erfolg. Ich bekomme keine Antwort auf meine Briefe und auch keine Auszahlung.
Wie lange darf der Arbeitgeber die Auszahlung hinauszögern und ab wann muss ich klagen?
Ich möchte eigentlich nicht klagen, aber es handelt sich um einen kompletten Monatsdurchschnitt an Lohn.

Vielen Dank
LG Gerlinde
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 09.07.2016, 19:55 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Auszahlung Urlaub und Überstunden.

Liebe Gerlinde,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ich würde an Ihrer Stelle nochmal persönlich das Gespräch zu Ihrem Arbeitgeber suchen.
Wenn das auch nicht hilft, bleibt meistens nur der Gang zum Anwalt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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