Kinderbetreuung: Kita, Au-pair, Babysitter und Hort
Die Möglichkeiten der Kinderbetreuung sind heute so vielfältig wie nie. Und trotzdem fehlen immer noch zahlreiche Plätze. Das liegt unter anderem an der steigenden Geburtenrate in Deutschland und der Zuwanderung.
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Vor allem in den Kindertagesstätten, Kindergärten und Kinderhorten der kommunalen Träger sind freie Plätze oft Mangelware – nicht nur in größeren Städten.
In diesem Artikel lesen Sie:
- Rechtsanspruch
- Zahl betreuter Kinder steigt
- Tagespflege und Krippe
- Kindergarten
- Kosten
- Babysitter
- Kinderhort
- Betreuungszeiten
- Au-pair
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Seit 2013 haben Eltern in Deutschland für ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sogar einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Das gilt für Betreuungsplätze in der Kindertagespflege (also durch Tagesmutter- oder Tagesvater) oder der Kindertagesbetreuung (wie Kinderkrippe sowie Kindergarten und Kindertagesstätte). Der Ausbau der Plätze geht jedoch im Verhältnis zum steigenden Bedarf besonders in den Ballungsräumen nicht schnell genug voran. Viele Eltern müssen deshalb auf Alternativen in der Kinderbetreuung zurückgreifen.
Zahl der Kinder in Betreuung steigt
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der in Kinderbetreuung untergebrachten unterdreijährigen Kinder (erstes bis drittes Lebensjahr) kontinuierlich gestiegen: zuletzt um 27 200 auf insgesamt 789 600 Kinder zum März 2018. Knapp ein Drittel aller Kleinkinder in Deutschland werden demnach außerhalb ihrer Familien in Kindertageseinrichtungen oder öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. In der Altersgruppe der Zwei- bis Dreijährigen lag dieser Wert mit knapp 63 Prozent noch höher.
Die Betreuungsquoten der Kinder zwischen drei und fünf Jahren liegen mit 93 Prozent trotzdem noch wesentlich höher. Insgesamt befinden sich knapp 2,4 Millionen Kinder in dieser Altersstufe in einer Kinderbetreuung außerhalb der Familie. Trotzdem ist auch hier der Betreuungsbedarf noch etwas größer, wenngleich auch nicht so groß wie bei den Unterdreijährigen: In vielen Bundesländern würden noch über zehn Prozent mehr Plätze in der Kinderbetreuung benötigt als aktuell vorhanden. Trauriger Spitzenreiter ist Bremen mit knapp 21 Prozent zu wenig Plätzen.
Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren: Tagespflege und Krippe
Zwar besteht für Kleinkinder allgemein erst ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung und Kinderbetreuung, unter Umständen kann dieser Anspruch aber auch für jüngere Kinder gelten. Das ist zum Beispiel der Fall bei Eltern, die beide arbeiten, sich in Ausbildung befinden oder arbeitssuchend sind. Auch alleinerziehende arbeitende Mütter haben schon früher einen Betreuungsanspruch für ihr Kind.
Eine der gängigsten Formen der Betreuung für Unterdreijährigen ist die Kindertagespflege. Hier werden Kinder in Kleingruppen mit maximal fünf Kindern in einer familienähnlichen Atmosphäre betreut. Die Tagesmutter oder der Tagesvater agiert dabei als enge Bezugsperson. Die Betreuung in der Kindertagespflege wird öffentlich gefördert. Wie hoch die Kosten dafür sind, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaubnis) ist Voraussetzung für alle Tagesmütter und -väter.
Kinderkrippen sind sehr häufig an Kindergärten angegliedert. Die Gruppen sind oft größer als in der Kindertagespflege, aber es sind auch mehr Betreuer für die Kinder da als im Kindergarten. Im Unterschied zu Tagesmutter und Tagesvater müssen sie über eine erzieherische Ausbildung verfügen. Sowohl öffentliche als auch freie Träger mit gemeinnützigem Hintergrund (vor allem kirchliche Träger wie die Caritas) bieten Plätze an.
Kinderbetreuung für Kinder ab drei Jahren: Kindergarten
Der Kindergarten ist wohl die bekannteste Form der Kinderbetreuung. Hier werden Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung in Gruppen gemeinsam betreut. Viele Eltern möchten ihr Kind so betreuen lassen, obwohl nicht beide Elternteile arbeiten – und der Rechtsanspruch auf einen Platz gilt auch ganz unabhängig davon, ob Eltern berufstätig sind oder nicht. Gerade im Rahmen einer frühen Förderung empfehlen viele Experten zumindest den teilweise Besuch eines Kindergartens. Ein weiterer Vorteil: Kinder lernen und spielen miteinander, was die soziale Entwicklung des Kindes fördern kann.
Neben öffentlichen und freien Trägern bieten auch immer mehr größere Firmen Kinderbetreuung im Betriebskindergarten an. Solche vom Arbeitgeber subventionierten Plätze sind für die Angestellten natürlich ideal. Schließlich sind sie nie weit vom Kind entfernt und man hat keine zusätzlichen Fahrtwege. Auch an Universitäten werden heute normalerweise Betreuungsplätze angeboten, die von studierenden Eltern in Anspruch genommen werden können.
Kosten für Kinderbetreuung
Je nach Träger, Betreuungsumfang und Wohnort variieren die Kosten für die Kinderbetreuung teilweise recht stark. Bei einem öffentlichen Träger (der Kommune) und auch bei vielen freien, gemeinnützigen Trägern sind die Kosten außerdem abhängig vom Einkommen der Eltern: Je höher das Einkommen ist, desto niedriger sind die Kosten. Bis zu 4.000 Euro jährlich pro Kind dürfen Eltern als Sonderausgaben für die Kinderbetreuung bei der Steuererklärung geltend machen. Die Kosten für den Babysitter dürfen als "haushaltsnahe Dienstleistung" ebenfalls bei der Steuer berücksichtigt werden, sofern es Nachweise über die Bezahlung gibt.
In manchen Kommunen sowie in den Bundesländern Berlin und Rheinland-Pfalz sind Kindergartenplätze für Kinder ab dem dritten Lebensjahr kostenfrei, lediglich das Essensgeld müssen die Eltern noch tragen. In Berlin ist seit 2018 außerdem auch die Kinderbetreuung in der Kindertagespflege kostenfrei.
Babysitter: Die private Alternative
Ob als Gefallen unter Nachbarn oder Freunden oder als bezahlter Dienstleister: Babysitter springen oft da ein, wo es in der Kinderbetreuung Lücken gibt. Die Bezeichnung "Babysitter" ist nicht an eine Ausbildung geknüpft, weshalb es Eltern und Babysitter völlig frei steht, wie sie ihre Vereinbarung treffen. Sobald für diese Leistung Geld fließt, muss ein Babysitter angemeldet werden. Das hat auch den Vorteil, dass er während seiner Arbeitszeit und auf den Arbeitswegen versichert ist.
Kinderhort: Ganztagsbetreuung für Schulkinder
Der Kinderhort, oder kurz: Hort, ist eine weitere Form der Kinderbetreuung. Er ist vor allem für Kinder gedacht, deren Eltern ihre Kinder nach Schulschluss nicht sofort selbst betreuen können. Im Gegensatz zum Kindergarten, der Kinderkrippe oder der Kindertagespflege endet die reguläre Schule schon gegen Mittag oder am frühen Nachmittag. Vor allem für berufstätige Eltern stellt sich dann die Frage nach einer adäquaten Betreuung. Viele Horte sind direkt an die Schulen angeschlossenen. Zwar sind die Kommunen verpflichtet, für schulpflichtige Kinder zwischen sechs bis 14 Jahre eine Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen, immer mehr Eltern schließen sich jedoch mittlerweile zu Vereinen zusammen, um ihre Kinder nach der Schule gut versorgt zu wissen – oftmals auch aufgrund der Tatsache, dass die Kommunen, ähnlich wie bei den Kindergartenplätzen, der großen Nachfrage (noch) nicht nachkommen können.
Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten sind auch innerhalb der einzelnen Betreuungsmodelle recht unterschiedlich. Neben Ganztags- und Teilzeitbetreuung kann auch eine stundenweise Kinderbetreuung (zum Beispiel am Vormittag oder sogar am Abend) vereinbart werden. Doch in Deutschland hinkt man in puncto Flexibilität definitiv noch hinterher. Vorreiter sind hier die skandinavischen Länder, die häufig 24-Stunden-Kinderbetreuung anbieten. Hier können die Kinder auch über Nacht bleiben. Gerade Eltern im Schichtdienst profitieren davon. Solche begehrten Plätze in 24-Stunden-Kitas gibt es vereinzelt mittlerweile auch in Deutschland. Das Angebot ist aber noch gering.
Au-pair: Auch in Deutschland immer beliebter
Während es in den vergangenen Jahren viele Schulabgänger und junge Erwachsene als Au-pair eher selbst ins Ausland zog, entdecken heute immer mehr Eltern in Deutschland diese Möglichkeit der Kinderbetreuung für sich. Au-pairs sind junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren, die für einen bestimmten Zeitraum in einer Gastfamilie im Ausland Tätigkeiten übernehmen – hauptsächlich Kinderbetreuung.
Das Besondere an dem Modell ist der Familienanschluss: Ein Au-pair lebt zusammen mit der Familie in einem Haushalt, hat dort ein eigenes Zimmer oder manchmal auch einen eigenen Wohnbereich. Gegen freie Kost und Logis sowie ein Taschengeld wird zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair eine bestimmte Arbeitszeit vereinbart.
Au-pair-Kosten sind teilweise festgelegt
Im Europäischen Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung haben die Mitgliedstaaten des Europarates bereits im Jahr 1969 verschiedene Aspekte festgelegt, die zwar von Deutschland nicht unterzeichnet, aber zum größten Teil durch deutsche Regelungen übernommen worden sind. Dazu gehören beispielsweise die Zahlung eines Taschengelds von aktuell 260 Euro monatlich sowie eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 50 Euro pro Monat für die Teilnahme an Deutschkursen. Zudem muss bei einem Aufenthalt von einem Jahr mindestens vier Wochen Urlaub gewährt werden. Da Au-pairs in Deutschland nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, müssen auch Kranken- und Unfallversicherung von der Gastfamilie getragen werden.
Als Kosten für die Kinderbetreuung dürfen Gasteltern die Aufwendungen für die Sozialversicherungspflicht teilweise steuerlich geltend machen.
Beschäftigung eines Au-pairs
Ein Au-pair kann privat gesucht oder über eine Vermittlungsagentur angeworben werden. Der Weg über die Vermittlungsagentur ist empfehlenswert, da sie gegen Gebühr die auch die Organisation von Einreise, Aufenthaltstitel und notwendigen Visa übernimmt. Stammt das Au-pair aus einem Land außerhalb der EU (einem sogenannten Drittstaat), wird eventuell ein Aufenthaltstitel nötig. Im Anschluss muss eine Genehmigung über die Bundesagentur für Arbeit erfolgen, damit die Tätigkeit aufgenommen werden kann (Arbeitserlaubnis).
Pro und Contra
Die Vorteile, die ein Au-pair für die Kinderbetreuung mitbringt, liegen auf der Hand: Es wird Teil der Familie, lebt im gemeinsamen Haushalt und stellt eine feste Bezugsperson dar. Gleichzeitig können die Arbeitszeiten im Rahmen des vertraglich festgelegten Rahmens flexibel gestaltet werden. Gerade für berufstätige Eltern hat das viele Vorteile, denn sie müssen sich nicht nach den Betreuungszeiten von Kindergarten und Co. richten. Zudem helfen die meisten Au-pairs auch etwas im Haushalt mit und/oder kochen für die Kinder.
Es wird aber auch genügend Platz benötigt, denn ein Au-pair benötigt mindestens ein eigenes Zimmer. In einer kleinen Stadtwohnung kann das schnell mal eng werden. Zudem verlieren die betreuten Kinder nach Ende des Aufenthalts – spätestens nach einem Jahr – ihre Bezugsperson. Wenn sie eine Bindung aufgebaut haben, kann das durchaus belastend sein. Vor allem, wenn bald ein neues Au-pair einzieht. Hier ist besonders das Einfühlungsvermögen der Eltern gefragt.
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