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MuSchu Gesetz Stillzeit

Hallo!
Als stillende Mutter darf ich auf Grund des MuSchu Gesetzes nicht meiner Arbeit nachgehen. Aus welchen Gründen darf man z.B. nicht schwer heben oder röntgen?
Wie lange gilt dann das Beschäftigungsverbot für die Stillzeit? Ich möchte mind. 1 Jahr stillen, deshalb frage ich wie "gefährlich" es wirklich ist und ab wann ich wieder arbeiten kann.
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Expertin-Sampaolo
Expertin-Sampaolo | 04.12.2017, 19:54 Uhr
453 Beiträge seit 19.12.2012

Re: MuSchu Gesetz Stillzeit

 

Hallo Blume,

Gesetze, die dem Schutz der einen dienen, sind manchmal eine unnötige Erschwernis für andere... ;o)

Ich kann hier leider keine Auskunft geben. Ein Ansprechpartner wäre vielleicht die Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen, dort gibt es das Projekt "Stillen bei Erwerbstätigkeit" ( stillen-und-arbeiten.de ).

Herzliche Grüße,

Sonia Sampaolo

 

 

Re: MuSchu Gesetz Stillzeit

Ok, danke! :)
Es dient ja auch meinem Schutz :) wollt nur wissen inwiefern. ;)
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