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Elternzeit und Steuerklasse

Hallo liebes Expertenteam,

ich wollte mich mal erkundigen, wann denn der Wechsel in der Steuerklasse für verheiratete Paare am Sinnvollsten wäre. Im Netz findet man ja sehr viele Meinungen dazu %) Ich bin Beamtin, mein Muschu beginnt am 17.01.16 und der ET ist der 28.02.16.  Mein Mann (Angestellter) und ich waren bisher in Steuerklasse IV. Den Wechsel von III und V haben wir sieben Monate vor Beginn des Muschu nicht getätigt. Ich möchte im Anschluss an die Geburt 12 Monate Elternzeit nehmen. Mein Mann teilt sich diese auf. Einmal einen Monat nach der Geburt und einen im nächsten Jahr.

Wäre es sinnvoll, dass mein Mann dann in Steuerklasse III wechselt und wann wäre der beste Zeitpunkt dafür? Ein Wechsel hätte ja auf mein Elterngeld keinen Einfluss mehr oder?

Lg Gretche

 

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 07.01.2016, 19:07 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit und Steuerklasse

Liebe Gretche,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es stimmt - ein Wechsel der Steuerklasse hätte bei Ihnen keinen Einfluss mehr aufs Elterngeld.
Ein Wechsel empfiehlt sich allerdings erst nach Beendigung des Mutteschutzes. Damit würde sich nichts mehr am Elterngeld ändern.
Hätten Sie diesbezüglich eine Änderung gewollt, müsste dieses 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geschehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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