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Basiselterngeld und/oder Elterngeld Plus?

Liebes Expertenteam,

ich bin noch nicht schwanger, aber dabei es zu werden. Mir stellen sich aber seit der Neuerung des Elterngeldes einige Fragen. Geplant war, zwei Jahre in Elternzeit zu gehen, und sich das Geld auf zwei Jahre auszahlen zu lassen, also die Hälfte des Betrages auf zwei Jahre, da ich im zweiten Jahr definitiv noch nicht arbeiten möchte da ich in Steuerklasse 5 zuviele Abzüge hätte in meinem Betrieb. Ist das mit den Elterngeld Neuerungen noch möglich? Was müsste ich beantragen? Basiselterngeld auf zwei Jahre aufgeteilt oder etwas anderes? Ich hoffe es ist noch so möglich wie wi es geplant hatten, ansonsten stehen wir etwas doof da.

Liebe Grüße und vielen Dank für die Antwort, Miez

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 19.10.2015, 14:00 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Basiselterngeld und/oder Elterngeld Plus?

Liebe Miez,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die halbierte Auszahlungsoption und der damit verbundenen verlängerte Auszahlungszeitraum für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, sind bei der vorherigen Regelung weggefallen!
Beim Elterngeld Plus können Eltern über den 14. Lebensmonat ihres Kindes hinaus Elterngeld beziehen. Ähnlich wie bei der halbierten Auszahlungsoption kann man sich seine vollen Elterngeldbeträge statt in einem auch in zwei Monaten auszahlen lassen. Statt eines Bezugsmonats Basiselterngeld nimmt man dann zwei Bezugsmonate Elterngeld Plus in Anspruch.
Elterngeld Plus Beträge gibt es in zwei Varianten. Zum einen als hälftiges Basiselterngeld für Eltern ohne Zuverdienst und zum anderen für Eltern mit Zuverdienst als zusätzliches Elterngeld unter Anrechnung des Einkommens aus der Teilzeitbeschäftigung über mehr Bezugsmonate.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Basiselterngeld und/oder Elterngeld Plus?

Vielen Dank für die Antwort, damit kann ich schonmal etwas anfangen. Nur um nochmal sicherzustellen dass ich das verstanden habe: Ich muss also, um zwei Jahre halbe Bezüge zu bekommen ohne Teilzeitarbeit, 24 Monate Elterngeld Plus in der Auszahlungsvariante "ohne Teilzeitarbeit" beantragen? Ich hatte nämlich die Sorge, dass man bei dieser Variante arbeiten MUSS, was bei mir keinen Sinn machen würde.

Liebe Grüße, Miez

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 19.10.2015, 19:33 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Basiselterngeld und/oder Elterngeld Plus?

Genau so ist es meines Erachtens. Um ganz sicher zu gehen, können Sie sich auch diesbezüglich bei Ihrer zuständigen Familienkasse Informationen einholen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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