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Zusatzversuch GKV (wo ist das geregelt)

Hallo,
ich habe ja gestern schon mal gepostet.Irgendwie gibt es ja die Regelung, dass man bei einer Fehlgeb. einen Zusatzversuch vonder Kasse bekommt. Nur meiner GKV scheint das nicht bekannt zu sein. Ich suche irgendwie einen Link, wo dies geregelt ist. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Vielen vielen Dank
Liebe Grüße
Simone
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Experte-Nawroth
Experte-Nawroth | 28.09.2006, 12:28 Uhr
4527 Beiträge seit 03.11.2011

Re: Zusatzversuch GKV (wo ist das geregelt)

Ich habe es jetzt gefunden!!!
Das heißt also, daß dieser Versuch nicht angerechnet wird.
Beschluss
über eine Änderung der ?Richtlinien über künstliche Befruchtung?
vom 15. November 2005
Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach § 91 Abs. 5 SGB V hat in seiner Sitzung am 15. November 2005 beschlossen, die Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung (?Richtlinien über künstliche Befruchtung?) in der Fassung vom 14. August 1990 (BArbl. 1990 Nr. 12), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (BAnz. 2004 S. 24 522), wie folgt zu ändern:
I. Die Richtlinien über künstliche Befruchtung werden wie folgt geändert:
1. Nummer 8 Absatz 1 wird um folgenden Satz ergänzt:
?Sofern eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist, ohne dass es nachfolgend zur Geburt eines Kindes gekommen ist, wird dieser Behandlungsversuch nicht auf die vorstehende Anzahl angerechnet.?

Re: Zusatzversuch GKV (wo ist das geregelt)

oh super...vielen vielen Dank.
Echt lieb von Ihnen, dass Sie sich die Mühe gemacht haben weiter zu suchen..
Liebe Grüße
Simone
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