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Wann was beantragen?

Wann was beantragen?

Hallo liebe User,

wann muss ich denn was beantragen? Bin wirklich völlig überfordert :-o

Diese Formulare unten habe ich schon, habe ich hier etwas vergessen?

- Inanspruchnahme v.Elternzeit nach § 16 des Bundeselterngeld und -Zeit.

- Erklärung zur Berechnung des Familienzuschlages

- Antrag zur Zahlung von Mutterschaftsgeld

Wäre sehr dankbar für Eure Hilfe

Bisherige Antworten

Re: Wann was beantragen?

Hi Frenchkiss,

bist du Beamtin? Diesen Familienzuschlag muss nicht jeder beantragen, oder?

Ich bin auch ziemlich überfordert mit diesen ganzen Anträgen.

Gib doch einfach "Ämtercheckliste" bei Google ein. Der zweite Eintrag auf der Website von Urbia habe ich mir ausgedruckt. Was da noch fehlen würde, ist das Mutterschaftsgeld (heißt das so?).

Vielleicht hilft es dir?!

LG

Re: Wann was beantragen?

hi du, bin im öffentlichen dienst :-) deshalb den zuschlag den ich dann wahrscheinlich bekomme, wenn ich wieder arbeite :-)

ja das ist echt der hammer, weil einem keiner (ausser hier) sagt was man wie so wann beantragen muss :-)

das ist eine super idee, da schaue ich auch :-)

 

viele grüsse

 

Re: Wann was beantragen?

also, mit familienzuschlag kenne ich mich nicht aus. frag doch mal bei donum vitae nach - die kennen alle fördermöglichkeiten...

elterngeld musst du zusammen mit der bescheinigung fürs elterngeld einreichen, die du vom standesamt bei der anmeldung deines kindes bekommst.

vom standesamt bekommst du auch die bescheinigungen für die kindergeldkasse und für die krankenkasse, die du mit deinen anträgen einreichen musst.

zu beginn der mutterschutzfrist bekommst du eine bescheinigung von deinem gynäkologen wegen mutterschutz. diese bescheinigung musst du bei der krankenkasse einreichen. du bekommst dann 13€ pro tag von der krankenkasse - 6 wochen vor dem errechneten geburtstermin und 8 wochen nach der geburt. nur bei frühchen und kindern, die weniger als 2500g bei geburt wiegen, verlängert sich die frist um 4 wochen.

vom arbeitgeber bekommst du dann den rest, der dir zum durchschnittlichen netto-verdienst noch fehlt. der arbeitgeber bekommt das geld dann von der krankenkasse erstattet. 

wenn das kind dann da ist, reichst du die bescheinigung vom standesamt ein und bekommst wiederum geld von der krankenkasse und vom arbeitgeber.

erst nach der geburt kannst du den elterngeldantrag stellen. aber du kannst natürlich vorab ausfüllen. krankenversicherungsnummer, iban-nummer, steuer-ident-nummern und eure gehaltsabrechnungen vom letzten jahr VOR beginn der mutterschutzfrist. das elterngeld wird in der regel dann bezahlt, wenn die mutterschutzfrist um ist. denn das mutterschutzgeld ist ja im normalfall deutlich höher als das elterngeld.

von der krankenkasse gibt es auch nach der geburt den antrag auf familienversicherung für das baby. 

viel erfolg!

Re: Wann was beantragen?

vielen lieben dank so mega lieb, dass du mir da geholfen hast , jetzt weiss ich bescheid und es kann gar nichts mehr schief gehen :-)

 

Re: Wann was beantragen?

He,

Den Antrag auf Mutterschutzgeld bekommst du von deinem Arzt oder direkt von der Krankenkasse. So 8 Wochen vor der Geburt. Meistens dazu gleich den Antrag für die Krankenversicherung des Kindes.

Elternzeit beantragst du 6 Wochen vor Eintritt in einem kleinen 3 Teiler bei deinem AG.

 Elterngeld kannst du jetzt schon alles ausfüllen aber Beantragen erst wenn das Kind da ist, da du die Geburtsurkunde benötigst und von da an du genau 12 eigentlich 10 Monate Elterngeld bekommst.Sofern du nicht teilst auf 24 bzw 22 Monate.

Kindergeld kannst du auch erst beantragen wenn das Kind da ist. Wird wieder die Geburtsurkunde benötigt.

 Was du jetzt schon machen kannst ist die Vaterschaftsanerkennung sofern du nicht verheiratet bist. Ansonsten musst du nur das Stammbuch in die Klinik mit nehmen. Dazu solltest du Fragen ob die Klinik das Kind direkt anmeldet oder ob du es selbst machst.

Wie du siehst kannst du jetzt nur die Anträge vorbereiten , aber Beantragen leider gar nichts.%)

Ich will mich jetzt ab März wenn ich zu Hause bin damit beschäftigen damit ich nur noch die Geburtsurkunde zu fügen muss, Briefmarke drauf und weg damit .

LG Ulrike

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