Zuschüsse vom Staat f.d. Betreuung?
mich würde mal interessieren ob man evtl. Zuschüsse bekommen kann.Seit neuestem kann man es ja von der Steuer absetzen,aber direkte Zuschüsse???
Es ist so das meine Mutter auf unsere Tochter aufpasst,ich würde ihr aber gerne etwas dafür geben,immerhin hat sie unsere Kinder mind. 20 Stunden i.d.Woche!
Kennt sich wer aus?Vielen Dank f. evt. Antworten,
glg sandra
Re: Zuschüsse vom Staat f.d. Betreuung?
hier in Hessen ist es möglich, einen Zuschuss von 800 Euro im Jahr zu beantragen, der eigentlich zur Rentenversicherung verwendet werden soll. Man ist darüber aber nicht nachweispflichtig. Beantragen kann den jedoch nur eine qualifizierte Tagesmutter mit den entsprechenden Nachweisen, einem aktuellen erste-Hilfe-Kur und noch weiteren Auflagen. Also ich denke, dass es da für Deine Mutter keine Möglichkeiten gibt.
LG Uta
Re: Zuschüsse vom Staat f.d. Betreuung?
Re: Zuschüsse vom Staat f.d. Betreuung?
Gib bei der Top-Suchmaschine mit "G" mal ein: zuschuss kinderbetreuung NRW
Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob du die Kriterien erfüllst:
Kinderbetreuung U3 für Beschäftigte in Elternzeit
Das Land NRW fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die frühzeitige Rückkehr von Beschäftigten aus der Elternzeit in den Beruf.
Elternzeitler/ innen können für Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit einer Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren entstehen, die nur deshalb notwendig wird, weil die vorherige berufliche Tätigkeit durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb der Elternzeit beim selben Arbeitgeber wieder aufgenommen wird, einen Zuschuss erhalten.
Bei der beruflichen Tätigkeit muss es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche handeln.
Die Tätigkeit in einem Beamtenverhältnis wird der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt.
Der Zuschuss beträgt 50 % der notwendigen Ausgaben der Kinderbetreuung, höchstens aber 2,50 ? pro Betreuungsstunde und höchstens 5.000 ? pro betreutem Kind und pro Jahr.
Der Zuschuss wird für die Dauer von 12 Monaten gewährt.
Die Betreuung muss in Einrichtungen oder durch Personen erfolgen, die von den Jugendämtern als Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. von einer vom Jugendamt beauftragten Stelle als geeignet anerkannt sind bzw. werden.
Ich habe das Glück und bekomme die Betreuung meiner Tochter ab 1.6.2006 zur Hälfte bezahlt, da ich alle Kriterien erfülle :-)
GLG Anja&Maja
Re: Zuschüsse vom Staat f.d. Betreuung?
es gibt noch vom Jugendamt das s.g. Tagespflegegeld, das man bekommt, wenn gewissen Kriterien erfüllt sind (z.B. Einkommen nicht über bestimmter Grenze).
Du kannst dort mal nachfragen, vielleicht steht Dir der Zuschuss auch zu (der Dir aber nur für eine "richtige" Tamu bezahlt wird). Der Satz beträgt bis 2 Euro pro Stunde (für bis zu 8 Stunden am Tag!).
Viele Grüsse
Susann
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