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Hab da mal eine Frage

Hallo zusammen...
Ich hoffe das sich hier unter euch jemand befindet der mir meine Frage beabtworten kann.....Ich habe aus erster Ehe 3 Kinder für die ich vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekomme weil der Vater arbeitslos ist.Ich habe das alleinige Sorgerecht für die Kinder.
Mit meinem jetzigen Freund bin ich seit fast 3 Jahren zusammen und wir haben eine Tochter zusammen.
Jetzt nun zu meiner Frage....Wenn wir heiraten möchten,entfällt dann der Unterhaltsvorschuss für die Kinder aus erster Ehe? Obwohl mein Freund die Kinder nicht adoptiert?
Vielleicht kann mir ja von euch einer weiterhelfen....wäre echt lieb von euch....
Liebe Grüße
Inga
Bisherige Antworten

Re: Hab da mal eine Frage

hallo inga,
ich weiss es zwar nicht aus sicherer quelle, aber es kann ja eigentlich überhaupt nicht sein, dass der unterhalt der kinder deinen neuen partner überhaupt etwas angeht. schließlich muss der vater für seine kinder aufkommen und nicht der neue partner oder auch neue ehemann. meiner meinung gilt das nur für den ehegattenunterhalt. aber wie gesagt ich kann dir nur schreiben, wie ich das denke. aber vielleicht finde ich noch was für dich.
liebe grüße
sandra

Re: Hab da mal eine Frage

hallo,
nein,der entfällt nicht!da dein neuer partner die kinder nicht adopiert ist er auch nicht für den unterhalt verantwortlich!so wars auf jeden fall mal bei uns.....
gruss
anja

Re: Hab da mal eine Frage

das Jugendamt wird bei einer Heirat die Zahlungen einstellen! Zumindest bei uns im Saarland ist das so. Daher kommen auch diese netten Fragebogen einmal im Jahr ins Haus geflattert, auf denen danach gefragt wird! Der Unterhaltsanspruch gegen den Kindsvater erlischt selbstverständlich nicht. Normalerweise hat der aber auch eine Erwerbsobliegenheit und MUSS sich einen Job suchen. Du kannst allerdings jederzeit beim Jugendamt anrufen und Dich beraten lassen. Das Jugendamt zahlt eh "bloß" für maximal 6 Jahre und bis die Kinder 12 Jahre alt sind.
LG - Martina, deren Tochter im Juli 12 wird *grummel*

Re: Hab da mal eine Frage

hallo, ich habe auch mal unterhaltsvorschuß für meine kinder bekommen. und wenn ich mich richtig erinnere, ist dieser vorschuß an bestimmte bedingungen gebunden. und eine voraussetzung ist, daß du allein mit deinen kindern lebst (egal, ob du das alleinige sorgerecht hast oder nicht). wenn du (offiziell) mit einem neuen mann zusammenlebst, wird (normalerweise und wenn es das jugendamt mitbekommt) der unterhaltsvorschuß eingestellt, weil das jugendamt davon ausgeht, daß du in einer eheähnlichen beziehung mit einem mann lebst, wo jeder dem anderen finanziell verpflichtet ist und somit auch dein neuer partner indirekt mit für die kinder sorgt.
ich würde mich an deiner stelle da mal genauer erkundigen für den jetzt-fall (falls dein freund schon bei dir gemeldet sein sollte).
ansonsten, wenn du heiratest, stellt das jugendamt die zahlung ein. da mußt du den unterhaltsanspruch gegen den kindesvater gerichtlich durchsetzen. und wenn der arbeitslos ist und nicht zahlen kann/will, haben deine kinder trotzdem anspruch, der bestehen bleibt und auch noch später durchgesetzt werden kann.
ich schau mal, ob ich was finde und mail dir dann privat.
lg. swchen

schau mal da:

http://www.dresden.de/index.html?page=/ger/02/or/anliegen/c_172.html

Re: Hab da mal eine Frage

Hi. Also bei uns in der Schweiz hättest Du trotz Heirat weiter Anspruch auf die Unterhaltszahlungen für Deine Kinder, denn solange Dein Mann die Kinder nicht adoptiert,ist er nur der Stiefvater hat aber sonst nichts mit den Kleinen zu tun,zumindest was die Alimenten betrifft. Anders sieht es aus, wenn Du auch noch Geld von Ihm bekämst,das würde bei Heirat wegfallen. Ich denke in Deutschland ist das etwa gleich. LG love
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