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Hallo, ich lebe seit 9 Jahren mit meinem Partner in einer stabilen Partnerschaft. Meine Krankenkasse hat mit folgender Begründung die Kostenübernahme für eine Insemination abgelehnt:
Die Leistungen einern künstlichen Befruchtung nach § 27 a SGB V können ausschließlich Ehepaare erhalten. Das bedeutet, dass lediglich Ei- und Samenzellen von Ehegatten verwendet werden dürfen".
Muß ich mit damit abfinden, oder gibt es auch für Lebensgemeinschaften ein Anrecht auf künstliche Befruchtung. Was sollen wir tun?
Bisherige Antworten

Re: [email protected]

hmmm.... das verstehe ich nicht... unsere IUI im März wurde auch von meiner Krankenkasse bezahlt und da waren wir noch nicht verheiratet, haben wir erst später nachgeholt :-)))
Lass dich nicht so einfach abwimmeln. Ich hab garnicht erst gefragt, sondern die Rechnung gleich eingereicht, da meine Ärztin sagte, es hätte eine Änderung gegeben, nachder die Krankenkassen das jetzt bezahlen würden (war wohl im Februar)
LG Tiff

Re: [email protected]

Man könnte zumindestens Einspruch erheben.

Re: [email protected]

Hallo, mein Beitrag kommt vielleicht etwas spät, aber doch noch hilfreich?! Wir haben im letzten Jahr 3 Inseminationen gemacht, 2 davon vor unserer Heirat, mein Partner mußte beim Notar eine Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft abgeben (kostete eine relativ geringe Gebühr), dies wurde von der Klinik vorgeschlagen und von der KK akzeptiert!
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