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Wer kennt sich aus mit 400,-? Job???

Hallo ihr Lieben,
aus aktuellen Anlaß muß ich euch doch mal fragen,ob ihr mir da weiter helfen könnt.
Wie ihr bestimmt schon mit bekommen habt,gehe ich auf 400,-? arbeiten.Meine Zeit war von vornherein auf 6Wochen(also bis 30.06.06)begrenzt,weil ich Krankenvertretung gemacht habe.Die Zeit ist ja nun leider bald um.
Ich bekomm von allen Seiten zu hören,das ich meine Arebit besser gemacht habe,als die Andere.Auch meine Chefin sieht das so.
Jetzt meine Frage:Besteht die Möglichkeit für mich,den Job weiter zu machen,oder müssen sie der Anderen den Job zurück geben?
Die ganze Geschichte beschäftigt mich schon seid ein paar Tagen,weil ich mich dort sehr sehr wohl fühle.Und vorallem,weil die Bewohner sich so freuen wenn sie mich sehen.Und wo bekommt man denn auch schon alles auf einmal?
Also,wer mir irgentwelche Tipps geben kann,dem wäre ich sehr dankbar.
Alsweilen allen eine schöne Woche von sanne,die dringend hierfür Daumen braucht
Bisherige Antworten

Re: Wer kennt sich aus mit 400,-? Job???

Hallo Sanne,
soviel ich weiß, sind die 400 Euro Jobs so, das man jederzeit selber kündigen kann bzw. einem jederzeit grundlos gekündigt werden kann (diese Jobs nennen sich ja u.a. deswegen auch "Aushilfsjobs").
Grundsätzlich könnten sie der anderen Frau wohl kündigen und Dich einstellen...
Meine ich...100% sicher bin ich nicht...
LG Kerstin

Re: Wer kennt sich aus mit 400,-? Job???

Hallo kerstin,
so ganz Grundlos wäre es ja nicht.
Wie glaub ich schon geschrieben,sagen viele das ich meine Arbeit ordentlicher machen würde.
Das wäre ja schon mal ein argument.
Na,mal abwarten,ob ich noch mehr antworten bekomme.Wenn nicht,muß ich mal so ungewiss bis zum Freitag aushalten.
Dank dir schon mal für deine Antwort.
Mflg sanne

Re: Wer kennt sich aus mit 400,-? Job???

Hallo Sanne,
schau mal, was ich zu dem Thema gefunden habe :
Kündigung
Auch ein 400-Euro-Beschäftigter kann weder "von heute auf morgen" kündigen noch gekündigt werden. Hier gelten dieselben Regeln wie für alle Arbeitnehmer:
in den ersten 6 Monaten ist kein Kündigungsgrund erforderlich. Falls eine Probezeit vereinbart ist (das muß ausdrücklich geschehen sein), gilt eine Frist von 2 Wochen zu jedem Tag für beide Seiten, wenn keine andere Frist vereinbart ist.
ab dem siebten Monat gilt das Kündigungsschutzgesetz, d.h. der Arbeitgeber kann nur aus den im Gesetz genannten Gründen kündigen (der Arbeitnehmer auch ohne Grund). Das gilt nicht für Betriebe mit 10 oder weniger Arbeitnehmern. Bei der Berechnung dieser Zahl gilt ein geringfügig Beschäftigter nur als "halber Arbeitnehmer." Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2003 in diesem Arbeitsverhältnis standen, gilt noch eine Übergangsregelung.
ab dem siebten Monat oder wenn keine Probezeit vereinbart war können beide Seiten nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats kündigen. Wenn der Arbeitgeber kündigt, verlängert sich diese Frist nach 2 Jahren Beschäftigung schrittweise bis auf 7 Monate zum Monatsende (auch abhängig vom Alter des Arbeitnehmers).
durch einen Tarifvertrag, in sehr kleinen Unternehmen und bei kurzfristigen Beschäftigungen kann auch eine kürzere Frist vereinbart werden,
der besondere Kündigungsschutz z.B. für Schwangere, Schwerbehinderte, Mitglieder des Betriebsrates und Wehrpflichtige gilt auch für geringfügig Beschäftigte,
vor jeder Kündigung muß, soweit vorhanden, der Betriebsrat gehört werden,
die Kündigung kann nur schriftlich erklärt werden,
wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Befristung (schriftlich im Arbeitsvertrag!) endet oder wenn der Arbeitnehmer einen Auflösungsvertrag unterschreibt, gelten alle Regelungen über Kündigungsfristen und Kündigungsschutz nicht mehr.
Falls der Arbeitnehmer der Meinung ist, daß eine Kündigung rechtswidrig war, kann er sie durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen. Innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung muß die Klage beim Gericht eingegangen sein - andernfalls gilt in den meisten Fällen die Kündigung als akzeptiert. Der Arbeitnehmer kann die Klage selbst schriftlich einreichen (entscheidend ist das Eingangsdatum) oder mündlich beim Arbeitsgericht zu Protokoll erklären. Sicherer ist es, einen Rechtsanwalt (kostenpflichtig) oder die Gewerkschaft (kostenfrei, falls Mitglied) damit zu beauftragen.
LG Sonja

Hallo du da!!!! ;-))

Hallo Sonja,
erstmal Danke.Hab es mir kopiert.Man weiß ja nie wozu das gut sein kann.
Aber so wies aussieht,wird es dann wohl mit dem Job nix weiter für mich.Schade. :-(((
Na,dann muß ich mal weiter suchen.
Wie geht es euch denn sonst so?Haben ja schon länger nichst mehr von ein andere gehört.
Hast du schon mal in mein Profil geguckt,da sind viele neue Fotos drin.
Sobald unser Drucker wieder hier ist,schick ich dir mal welche,ok?
Mflg von sanne und "patenkind"raja
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